München | Gegen die Münchner Staatsanwaltschaft ist Strafanzeige wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gestellt worden. Das teilten die Anwälte eines Fußballfunktionärs mit, über dessen Fall in zahlreichen Medien namentlich berichtet worden war. Der Mann hatte eine Selbstanzeige gestellt, woraufhin der Fall in der Öffentlichkeit bekannt wurde.

Normalerweise sollen Selbstanzeigen vertraulich behandelt werden. Angeblich soll der Mann mehrere Millionen Euro auf einem Schweizer Bankkonto nicht versteuert haben. Zuvor hatte er auch schon einer Münchener Zeitung Klage wegen der Berichterstattung angedroht und sich mit den Worten „Für die wird das richtig teuer“ zitieren lassen.

Insbesondere die Landgerichte Hamburg und Berlin sind in den letzten Jahren bekannt dafür geworden, Berichterstattungen unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht zu untersagen.

Autor: dts