Dorothee Bär, CSU, bei einer Rede am 21. März 2018 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages. | Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Berlin | dts | Die Unionsfraktion warnt vor Missbrauchsmöglichkeiten des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampel-Koalition. „Das vorliegende Eckpunktepapier blendet die Möglichkeit eines Missbrauchs leider vollkommen aus“, sagte Fraktionsvize Dorothee Bär (CSU) der „Welt“ (Dienstagsausgabe). „Es birgt die Gefahr, die zweifelsohne notwendigen Verbesserungen für transsexuelle Menschen zu delegitimieren und gefährdet deren Schutz.“

Das Eckpunktepapier des Familien- und Justizministeriums sieht vor, dass für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstand lediglich eine einfache Erklärung vor dem Standesamt ausreicht. „Um Missbrauch zu verhindern, muss das Gesetz eine Barriere einziehen, die die Ernsthaftigkeit eines Geschlechterwechsels prüft“, so Bär. Das könnten beispielsweise verpflichtende Beratungsgespräche sein.

„Mit dem geplanten Gesetz könnte ein Exhibitionist nach einem Personenstandswechsel nicht mehr strafrechtlich belangt werden.“ Tatsächlich werden laut Strafgesetzbuch lediglich Männer für exhibitionistische Handlungen bestraft. „Das ist absurd und ermöglicht einfachsten Missbrauch in den Schutzräumen von Frauen und Kindern – beispielsweise in den Umkleiden von Sport- und Schwimmhallen“, sagte Bär.

Der Verein Frauenhauskoordination, der die Interessen von rund 260 Frauenhäusern vertritt, weist Befürchtungen, dass Männer durch das Gesetz in Schutzräume eindringen könnten, deutlich zurück. Geschäftsführerin Heike Herold sagte der Zeitung: „Die Bedrohungsszenarien insbesondere in Bezug auf Frauenhäuser entbehren einer Grundlage und sind fachlich nicht begründet. Und sind bundesweit keine Fälle bekannt, bei denen Männer versucht haben, als vermeintliche Transfrauen in einem Frauenhaus aufgenommen zu werden.“

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium teilten auf Anfrage der Zeitung gemeinsam mit: „Die Bundesregierung wird bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs sorgfältig prüfen, ob es besonderer Regeln zur Verhinderung von missbräuchlichen Verhaltensweisen bedarf.“