Blick auf das Siebengebirge, Symbolfoto

Köln | Vor mehr als zwei Jahren hat der Kölner Rat am 23. März 2021 beschlossen einen Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit zu bilden. Dieser soll jetzt das erste Mal am 20. Juni tagen. Der Unterausschuss arbeitet den Ausschüssen Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr zu.

Der Rat entsendet 14 stimmberechtigte Mitglieder in den Unterausschuss. Der Ausschuss soll Themen der regionalen Zusammenarbeit behandeln und etwa Synergien definieren, die sich aus einer regionalen Zusammenarbeit ergeben können. Gleichzeitig soll der Unterausschuss Themen und Projekte der regionalen Zusammenarbeit identifizieren und regionale Impulse an Rat und Verwaltung senden. Die Stadtverwaltung ist im Unterausschuss mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, der Stabsstelle Regionale Zusammenarbeit und dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik vertreten.

Impulse

Die Stadt Köln hat mit Andree Haack zudem einen Beigeordneten für das Regionale. Dieser wird auf der ersten Sitzung einen Impuls geben, ebenso wie Dr. Molitor vom Region Köln/Bonn e.V. In der ersten Sitzung wird sich der Unterausschuss zudem mit dem Thema Regionalplanaufstellung und der Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln, den diese bei der Bezirksregierung einreichte und über den in der Stadtgesellschaft immer noch intensiv diskutiert wird, beschäftigen. Der Rat hatte darüber am 20. Juni 2022 entschieden.

Daneben gibt die Stadtverwaltung dem Unterausschuss Regionales den Zeitplan bekannt über das laufende Regionalplanverfahren. Der Regionalrat Köln fasste am 10. Dezember 2021 den Beschluss einen neuen Regionalplan für Köln aufzustellen, da der bisherige Plan über 20 Jahre alt war. Dieser neue Regionalplan wurde offengelegt und die Stadt Köln nutzte mit dem Ratsbeschluss vom 20. Juni 2022 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Aktuell wertet die Bezirksregierung Köln die eingegangenen Stellungnahmen aus und wird den Regionalplanentwurf gegebenenfalls überarbeiten. Unter anderem geht es bei der Neuplanung zudem um die Abgrabung von nichtenergetischen Rohstoffen, aber auch um Erneuerbare Energien wie der Umsetzung auf kommunaler Ebene des Wind-an-Land-Gesetzes oder den neuen Regeln für Windkraft durch die schwarz-grüne Landesregierung NRW, die sogenannten 1.000-Meter-Abstandsregel.

Regionalplan soll vor der Kommunalwahl 2025 verabschiedet werden

Der Regionalplan und die Teilpläne sollen noch vor der Kommunalwahl in NRW 2025 verabschiedet werden, so der Regionalrat. Im Mai beschloss der Regionalrat daher Beschleunigungsmaßnahmen, wie den Verzicht auf Erörterungen, eine Frist von zwei Monaten bei erneuter Offenlage und anderes.

Ein weiterer Topic ist das „Agglimerationsprogramm Region Köln/Bonn“. Mit dem Agglomerationsprogramm hat die Region Köln/Bonn von Mitte 2020 bis Ende 2022 in einem kooperativen Dialog- und Planungsprozess mit den Akteur:innen aus Politik und Verwaltung der Region auf Basis der regionalen Dachstrategien Agglomerationskonzept und Klimawandelvorsorgestrategie ein umsetzungsorientiertes räumliches Entwicklungsprogramm erarbeitet. Es geht im Kern um die anstehenden Transformations- und Umbauaufgaben und die Integration von Förderprogrammen des Landes, Bundes und der EU sowie private Investitionen. Hierfür soll es Zukunftsprojekte geben, die die Konzepte exemplarisch umsetzen und die der Verein Region Köln/Bonn e.V. vorrangig begleiten werde. Dort sollen weitere Projekte aufgenommen werden. Es soll ein Melde- und Scoutingverfahren entwickelt werden. Die Stadtverwaltung Köln ist über die „Steuerungsgruppe Agglomerationsprogramm“ involviert.

ag