Luxemburg | Bahnreisende haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung. Etwaige Klauseln in den Beförderungsbedingungen der europäischen Eisenbahnunternehmen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind laut dem Urteil vom Donnerstag ungültig. Damit können Bahnreisende auch bei einem Streik oder Unwetter Entschädigungsansprüche geltend machen: Laut EU-Gesetz haben Reisende bei einer Verspätung von ein bis zwei Stunden das Recht, mindestens ein Viertel des Fahrkartenpreises erstattet zu bekommen.

Ab zwei Stunden Verspätung muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Fahrkartenpreises erstatten. Die Erstattungspflicht gilt nicht für Verspätungen im Schiffs-, Flug-, oder Omnibusverkehr.

Autor: dts