Die Fünfprozenthürde bewirke eine "Ungleichgewichtung" der Wählerstimmen, weil Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde scheitern, ohne Erfolg bleiben, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Zudem verwiesen die Richter auf den strukturellen Unterschied zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Ersteres wähle keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei. Trotz der Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel muss die Europawahl von 2009 in Deutschland nicht wiederholt werden.

[dts]