Köln | Vor dem Amtsgericht Köln wurde heute von einem Schöffengericht der salafistische Prediger Ibrahim A.-N. verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt. Das Gericht hat die Vollstreckung der Strafe für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte Ibrahim A.-N. von Februar 2010 bis Mai 2012 unberechtigt Sozialleistungen in Höhe von rund 53.000 Euro für sich und seine Familie bezogen habe. Gegenüber der Agentur für Arbeit hatte der Angeklagte falsche Angaben gemacht. So hatte er behauptet, er besitze lediglich ein einziges Konto. Dies stellte sich aber als unrichtig dar. A.-N. konnte nicht nur über das Konto des Mitangeklagten Masoud P. Überweisungen tätigen, sondern hatte ein weiteres Konto, dass sogar auf seinen Namen zugelassen war. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass A.-N. über umfangreiche finanzielle Mittel verfügte und daher unberechtigt Sozialleistungen bezog.

Die Bewährung begründet das Gericht damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Taten bereits mehrere Jahre zurückliegen. Der Mitangeklagte Masoud P. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug freigesprochen. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er von den Betrugshandlungen des Ibrahim A.-N. Kenntnis hatte.  Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten Ibrahim A.-N. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten zur Bewährung ge-fordert und für den Mitangeklagten Masoud P. eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30,00 Euro (2.400,00 Euro).

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 612 Ls 73/14.

Autor: Andi Goral