Die Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch heute verkündetes Urteil entschieden und damit einem entsprechenden Normenkontrollantrag der Landtagsabgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stattgegeben. Die Zusammenlegung der Wahlen sei zwar grundsätzlich legitim, jedoch wäre in diesem Jahr der Zeitabstand zwischen der Kommunalwahl und dem ersten Zusammentritt der neu gewählten Kommunalvertretungen zu lang. daher untersagte der Verfassungsgerichtshof die Zusammenlegung in diesem Jahr. Dazu Innenminister Ingo Wolf: "Wir werden die Entscheidung des Gerichts respektieren und die rechtlich notwendigen Schritte zur Festlegung des Wahltermins unverzüglich einleiten."

Der Innenminister kündigte an, dass die Kommunalwahlen 2009 am 30. August stattfinden sollen. dadurch solle die Eigenständiugkeit der Wahl gesichert werden und zugleich unter Berücksichtigung der Ferientermine eine gute Wahlbeteiligung ermöglicht werden. "Wir nähern uns mit der Festlegung des Wahltermins im August dem künftig in der Jahresmitte gelegenen gemeinsamen Wahltermin von Kommunal- und Europawahl. Ab 2014 wird in dann in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl durchgeführt werden.", erklärte Wolf.

Stimmen zum Urteil
„Als Demokraten müssen wir die heutige Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes in Münster gegen eine Zusammenlegung der Kommunal- und Europawahl am 7. Juni dieses Jahres akzeptieren“, so Kölns CDU-Vorsitzender Jürgen Hollstein. „Gleichwohl erstaunt es mich, dass der Verfassungsgerichtshof einer Außenseitermeinung gefolgt ist, welche in der entsprechenden Anhörung des Düsseldorfer Landtags von keinem anderen Sachverständigen geteilt oder unterstützt wurde“, so Hollstein weiter.

Jochen Ott, Kölner SPD Chef  begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichts. „CDU und FDP hatten sich einen politischen Vorteil durch eine geringere Wahlbeteiligung bei der Europawahl erhofft. Dieser Wahltrickserei der CDU/FDP-Landesregierung wurde ein klarer Riegel vorgeschoben“,  so Ott.

Der gemeinsame Oberbürgermeisterkandidat von SPD und Grünen in Köln, Jürgen Roters, begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichts: "Ich fordere CDU und FDP in Köln dazu auf, sich jetzt dafür einzusetzen, dass die Kommunalwahl nun mit der Bundestagswahl (27. September 2009) zusammengelegt wird“ so Roters, "Ein zusätzlicher Termin ist angesichts der erheblichen Mehrkosten den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land in der aktuellen Konjunkturlage nicht vermittelbar."

"Mit einem sechstägigen Fest und generalstreikähnlichen Arbeitsniederlegungen wird die Kölner Bevölkerung das Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen feiern.", deutet ein Sprecher von Bündnis90/ Die Grünen Köln den Kölner Karneval um.

Aktualisiert um 16:50 Uhr

Oberbürgermeister Fritz Schramma sagte zur Verschiebung des Wahltermins: "Der Wahltermin Ende August ist mir ebenso recht wie es der Wahltermin im Juni gewesen wäre. Ich akzeptiere die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts. Der Wahltermin ist für mich nicht ausschlaggebend, sondern das Votum der Wähler. Für den neuen Termin am 30.August spricht ein guter Grund: Die kommunalen Themen werden nicht von den ,großen‘ Themen des Bundestagswahlkampfes überlagert. Wer die Entscheidung der Verfassungsrichter gegen den Wahltermin im Juni akzeptiert, muss auch akzeptieren können, dass für die Kommunalwahl zusätzlicher Aufwand betrieben werden muss."

Bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 in Köln werden der Rat, die neun Bezirksvertretungen und der Oberbürgermeister gewählt. Rund 730.000 Kölnerinnen und Kölner sind aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen. Wählen kann, wer mindestens 16 Jahre alt ist, mindestens 16 Tage in Köln mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Die Kosten für den nun festgelegten Wahltermin betragen rund 1,2 bis 1,5 Millionen Euro. Noch ungeklärt ist, ob die Kommunalwahl in Köln wie zuletzt mit Wahlgeräten oder mit Wahlzetteln stattfindet. Über die Zulässigkeit der Wahlgeräte wird voraussichtlich am 3. März 2009 das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die Wahlen im Überlick
Europawahl: 7. Juni 2009
Kommunalwahl: 30. August 2009
Bundestagswahl: 27. September 2009

[cs; Foto: promifotos.de/ www.pixelio.de]