Wie das Finanzministerium mitteilt, hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner heutigen Entscheidung die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs zur Haushalts- und  Wirtschaftsführung des Landes bezüglich der NRW.BANK weit gefasst. Er ist damit dem Antrag des Landesrechnungshofs in einem Organstreitverfahren gegen die Landesregierung gefolgt. Das Gericht stellte klar, dass die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des NRW.Bank-Gesetzes die Prüfungsrechte bezüglich der NRW Bank nicht beschränken können. Bislang wurden die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs durch den Wortlaut der Landeshaushaltsordnung und des NRW.Bank-Gesetzes auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel begrenzt. An diese gesetzgeberische Entscheidung und die hierzu seit Jahrzehnten im Konsens von Parlament und Landesregierungen gelebte Praxis sah sich, wie die Vorgängerregierung, auch die jetzige Landesregierung gebunden. Ein prüfungsfreier Raum bestand auch in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt, denn die in Streit stehenden Bereiche werden auch schon von der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsufsicht geprüft.

[mc]