17:55 Uhr > Kachelmann zurück ins Wetterdienstgeschäft
Jörg Kachelmann wird nach seinem Freispruch wieder bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst, der Meteomedia Gruppe, arbeiten und auch hin und wieder öffentlich seine Arbeit präsentieren. "Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können. Dazu gehören auch seine Kommentare zum Wettergeschehen in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter", heißt es in einer Erklärung von Meteomedia. "Zusätzliche öffentliche Auftritte sind in Zukunft nicht ausgeschlossen." Priorität hätten aber in nächster Zeit die vorbereiteten Projekte. Meteomedia freue sich über "den längst überfälligen Freispruch" ihres Firmengründers.

13:17 Uhr > Gericht kritisiert Verteidiger Schwenn
In der Urteilsbegründung für den Freispruch Jörg Kachelmanns vom Verdacht der Vergewaltigung hat das Gericht den Verteidiger des Wettermoderators, Johann Schwenn, scharf kritisiert. "Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig", erklärte der Vorsitzende Richter. "Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außer acht zu lassen", so der Richter weiter. Gleiches gelte für die Staatsanwälte. "Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- beziehungsweise gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die – wenn auch hart geführte – Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen", so der Richter weiter.

12:50 Uhr > Richter kritisieren Medien
In ihrer Urteilsbegründung schreiben die Richter: "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz `in dubio pro reo` freizusprechen.". Dabei haben die Richter die Rolle der Medien und des Internets kritisiert. "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen", so der Vorsitzende Richter.

Im Verlauf der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen. Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen." Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einzulegen. Kachelmann war im März 2010 festgenommen worden und hatte danach vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das Verfahren gegen den Schweizer lief über insgesamt acht Monate, mehrere Gutachter konnten dabei keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe abgeben. Der Prozess wurde von einer beispiellosen medialen Aufmerksamkeit begleitet, allein für die Urteilsverkündung waren knapp 50 Journalisten akkreditiert.

10:55 Uhr > Keine Ermittlungen gegen Kachelmanns Ex-Freundin
Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann will die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht gegen die Ex-Freundin des TV-Moderators ermitteln. Das sagte Staatsanwalt Andreas Grossmann nach dem Urteil. Die Klägerin hatte Kachelmann beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Es gebe auch nach dem Freispruch kein Verfahren gegen die Frau, beispielsweise wegen des Verdachts der Falschaussage. Es liege auch keine Anzeige gegen sie vor. Die Staatsanwaltschaft habe nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Man werde diese Zeit nutzen, die Urteilsbegründung zu prüfen, so Grossmann weiter.

10:30 Uhr > Vergewaltigungsprozess: TV-Wettermoderator Kachelmann freigesprochen
Der TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann ist im Prozess wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft für den 52-Jährigen wegen schwerer Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Der Schweizer war im März 2010 festgenommen worden und hatte danach vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das Verfahren lief über insgesamt acht Monate, mehrere Gutachter konnten dabei keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe abgeben. Der Prozess wurde von einer beispiellosen medialen Aufmerksamkeit begleitet, allein für die Urteilsverkündung waren knapp 50 Journalisten akkreditiert.

Gericht begründet Freispruch mit Mangel an Beweisen
Im Vergewaltigungsprozess um Jörg Kachelmann hat das Landgericht Mannheim den Freispruch für den TV-Wettermoderator mit einem Mangel an Beweisen begründet. Die Indizien hätten für eine Verurteilung nicht ausgereicht, hieß es Medienberichten zufolge in der Urteilsbegründung. Das Urteil, das von Beobachtern als sogenannter "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wird, wurde nach der Verkündung im Gerichtssaal mit Applaus begrüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft für den 52-Jährigen gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Kachelmann hatte die Vergewaltigungsvorwürfe stets bestritten.

Kachelmann-Verteidiger bezeichnet Urteilsbegründung als "erbärmlich"
Der Verteidiger des vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochenen TV-Moderators Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, hat sich mit dem Urteil zufrieden gezeigt, die Urteilsbegründung aber als "erbärmlich" bezeichnet. Das Landgericht Mannheim habe die Begründung mit einer "Verteidigerbeschimpfung" begonnen und klar gemacht, dass sie den Angeklagten eigentlich nur zu gerne verurteilt hätte. Schließlich sei es zum "Schulterschluss" mit der Staatsanwaltschaft gekommen, als sich das Gericht bei dieser ausgiebig bedankt hatte. Auch für die Pflichtverteidigerin sei noch Dank übrig geblieben, nicht aber für ihn als Wahlverteidiger. Das gesamte Verhalten des Gerichtes sei von einer Erbärmlichkeit, "die ihresgleichen sucht". Eine mögliche Entschädigung müsse Herr Kachelmann mit seinen Anwälten selbst in die Hände nehmen, "und das werden wir tun, darauf können Sie sich verlassen", so Schwenn weiter.

Alice Schwarzer von Kachelmann-Freispruch nicht überrascht
 Die Frauenrechtlerin und Journalistin Alice Schwarzer hat sich nicht überrascht vom Freispruch gezeigt. Es gelte ja "zurecht" der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", es sei aber kein Freispruch, auf den Kachelmann stolz sein könne. Schwarzer hatte den Prozess als "Gerichtsreporterin" für die "Bild-Zeitung" beobachtet und sich stets auf die Seite des angeblichen Opfers gestellt.

[dts; Foto: hhsow/ www.pixelio.de]