Berlin | Die Bundesregierung will zügig dafür sorgen, dass die deutschen Autobauer und deren Zulieferer Systeme wie Staupiloten und andere Fahrhilfen in Pkw einbauen können. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wird dazu bereits Ende Juli ein neues Straßenverkehrsgesetz vorlegen – mit dem Ziel, das voll automatisierte Fahren in Deutschland zu ermöglichen. Ein Entwurf liegt dem „Handelsblatt“ vor.

„Es ist richtig, dass die Ressortabstimmung Ende Juli geplant ist“, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Der zentrale Satz im Gesetzentwurf findet sich im neuen Paragraf 1a, wonach Fahrzeuge betrieben werden dürfen, „die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen“ die Kontrolle übernehmen. Demnach soll künftig erlaubt sein, „dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf“.

Bedingung: Der Fahrer sitzt weiter am Lenkrad und am Bremspedal und bleibt „wahrnehmungsbereit“, damit er „nach Aufforderung durch das automatisierte System“ wieder übernehmen kann. Mit den Änderungen im Straßenverkehrsgesetz wird vom Fahrer ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“ erwartet. Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Kommt es zum Unfall, soll eine Blackbox helfen. Laut dem Gesetzentwurf sollen die Hersteller Chips in die Autos einbauen, die aufzeichnen, wann das System aktiv war, wann der Fahrer fuhr und wann das System den Fahrer aufforderte zu übernehmen. Die Standards dazu werden gerade auf Ebene der Vereinten Nationen beraten.

Autor: dts