Demnach dürfe in Deutschland bis zu einem Grenzwert von 0,2 Milligramm Vulkanasche in der Luft frei geflogen werden. Bis zu einem Wert von 2,0 Milligramm Vulkanasche in der Luft darf unter Auflagen geflogen werden. Ab einem Wert von 2,0 Milligramm darf künftig im Grundsatz nicht geflogen werden, weil nach gegenwärtigen Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Schaden an Flugzeugen und Triebwerken entsteht. Ausnahmen bestehen nur für Not- und Suchflüge sowie für Rettungsflüge, Einsatzflüge von Militär und Polizei, Messflüge und Flüge von Luftfahrzeugen mit Kolbenmotoren oder ohne Motorantrieb. "Wir stellen klare und für alle Beteiligten in Deutschland verbindliche Regeln für den Fall auf, dass eine neue Aschewolke den Luftverkehr gefährdet. So können wir schnell, zuverlässig und angemessen auf mögliche Gefahren reagieren", erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Montag. Eine Situation wie im vergangenen Jahr nach dem Ausbruch des Eyjafjallajökull, bei der es zu weitreichenden Luftraumschließungen kam, könne sich jederzeit wiederholen.

[dts]