Köln | Die NPD wollte an Silvester von 20 Uhr bis 4 Uhr morgens auf dem Bahnhofsvorplatz und später auf dem Breslauer Platz demonstrieren. Dies untersagte die Kölner Polizei und dieses Verbot bestätigte nun das Verwaltungsgericht Köln. Die NPD kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Rechtsmittel einlegen.

Das Polizeipräsidium Köln hatte die Versammlung untersagt. In der Begründung hieß es unter anderem, dass die Gefahr bestehe, dass mit Feuerwerksraketen auf Versammlungsteilnehmer, Einsatzkräfte und unbeteiligte Dritte geschossen werde. Zudem stünden nicht genügend Sicherheitskräfte zur Verfügung. Das Gericht folgt der Begründung der Kölner Polizei: „Aus Sicht des Gerichts spreche Überwiegendes für die Argumentation des Polizeipräsidiums. Jedenfalls überwiege unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitslage in Köln am Silvesterabend das öffentliche Interesse an einem Versammlungsverbot. In Anbetracht der Vorkommnisse in der Silvesternacht 2015, auf die das Versammlungsthema Bezug nehme, der aktuellen Sicherheitslage infolge des Terroranschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt und der Tatsache, dass der Einsatz von Pyrotechnik gegen eine Versammlung – gerade an Silvester – nicht verhindert werden könne, müsse die Versammlungsfreiheit der NPD in diesem speziellen Einzelfall zurücktreten.“

Gegen diese Entscheidung kann die NPD Rechtsmittel vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Laut Auskunft des Oberverwaltungsgerichts auf Nachfrage von report-K ist dies bis zur Stunde aber noch nicht erfolgt.

Eine Versammlung der AfD wurde ebenfalls von der Kölner Polizei verboten. Die AfD legt in einer Stellungnahme Wert darauf nicht mit der NPD-Veranstaltung in Verbindung gebracht zu werden.

Verwaltungsgericht Köln: Az.: 20 L 3216/16

Autor: Andi Goral