Das Foto zeigt den Eingang zum Verwaltungsgericht in Köln

Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern mit zwei Urteilen entschieden. Das Bundesgesundheitsministerium ist verpflichtet Unterlagen über die Beschaffung von FFP-2-Masken herauszugeben. Jetzt müssen Gutachten und anderweitige Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft, einer Anwaltskanzlei sowie der E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn und der Unternehmerin Andrea Tandler herausgegeben werden.

Vorgeschichte und Klagen

Im März 2020 schrieb das Ministerium in einem „Open-House-Verfahren“ die Beschaffung von Schutzmasken aus. In einem solchen Verfahren hat jedes Unternehmen Anspruch auf einen Vertragsschluss, wenn dieses den vorgegebenen Vertragsbedingungen und Preisen zustimmt. Der Bund bot jedem Lieferanten einen Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Zur Unterstützung beauftragte das Gesundheitsministerium eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Anwaltskanzlei zur Unterstützung bei der Abwicklung des Verfahrens.

Mehr als eine Milliarde Masken wurden geliefert. Ob die Maskenlieferanten ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllten, ist Gegenstand von mehreren Verfahren des Landgerichts Bonn. Einer der dort klagenden Unternehmer beantragte im Dezember 2020 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes den Zugang zu allen Gutachten und Stellungnahmen der vom Ministerium beauftragten Beratungsgesellschaft und Kanzlei. Im Januar 2021 beantragte eine weitere Person, ihm unter Bezugnahme eines „Spiegel“-Artikels mit dem Titel „Spahns Schutzmasken-Fiasko“, den Schriftverkehr zwischen Jens Spahn und Andrea Tandler in den Jahren 2020 und 2021 offenzulegen. Das Ministerium lehnte die Anträge ab. Dagegen erhoben die Antragsteller jeweils Klage.

Das gerichtliche Urteil

Die Klagen waren weitestgehend erfolgreich.  Die von Seiten des Ministeriums angeführten Versagungsgründen stehen der Veröffentlichung der Informationen nicht entgegen. Die Behauptung, eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands durch das Sichten von mehreren zehntausend Seiten, greift, laut Verwaltungsgericht, mit Blick auf die Größe des Gesundheitsministeriums nicht. Auch beeinträchtige die Entscheidung die, die Beratungen der Behörde nicht, da die Entscheidung über die Maskenbeschaffung bereits abgeschlossen ist.

rs