Symbolbild Schule/Schüler

Köln | Am Montag, den 23. Januar, beginnt in Kölner Schulen das 2. Schulhalbjahr. Das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren der Stadt Köln bewilligte nun einen Zuschuss von 58 Euro für den Schulbedarf von leistungsberechtigten Kinder. Eltern können das Geld etwa für neue Schulrucksäcke, neue Sportsachen oder Rechen- und Zeichenmaterial nutzen. Was sind die genauen Leistungen des neuen Bildungs- und Teilhabepakets und wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?

Diese Leistungen gehören zum neuen Bildungs- und Teilhabepaket

Für das 2. Schulhalbjahr können Leistungsberechtigte einen Betrag von 58 Euro beanspruchen. Für das 1. Schulhalbjahr 2023 können 116 Euro in Anspruch genommen werden.

Auch Kosten für Ausflüge und Fahrten in Kindergärten und Schulen sowie Kosten des gemeinschaftlich eingenommenen Mittagessens in der Schule, Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege werden übernommen.

Kinder unter 18 Jahren erhalten eine monatliche Pauschale von 15 Euro für gemeinschaftliche, außerschulische Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote.

Sollte das Kind weitere ergänzende Lernförderung erhalten, werden auch diese Kosten übernommen, wenn dies erforderlich ist. Die Stadt übernimmt ebenfalls die Kosten, wenn das Kind einen langen Weg zur Schule und zurück hat. Die Schülerbeförderungskosten wird für die Kinder erstattet, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Wer ist leistungsberechtigt?

Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. „Ich möchte Menschen dazu motivieren, diese wichtige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Sie stärkt die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

rs