Karlsruhe | Vier Männer, die acht bis zwölf Jahre länger als erlaubt in Sicherungsverwahrung verbracht hatten, bekommen Schmerzensgeld. Das urteilte das Landgericht Karlsruhe gestern.

Die Kläger im Alter zwischen 55 und 65 Jahren erhalten vom Land Baden-Württemberg einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 240.000 Euro. Das Verfahren war das erste seiner Art, in dem über Schmerzensgeld für Straftäter verhandelt wurde, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Ein Dutzend ähnlicher Fälle ist noch anhängig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte die deutsche Praxis der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als rechtswidrig verurteilt und Betroffenen Entschädigung zugebilligt.

Autor: dts