Das Archivfoto zeigt die Kölner Uniwiese am 5. Januar 2024.

Köln | ag | Die Stadt Köln nutzt die Uniwiese zwischen Bachemer Straße und Luxemburger Straße als Ausweichfläche an Karneval, um das Zülpicher Viertel von den vielen Feiernden zu entlasten. Die Wiese ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Innerer Grüngürtel. Heute legte die Stadtverwaltung eine Vorlage vor und beharrt aus Sicherheitsgründen auf der Nutzung und fordert die Politik in ihrer Vorlage auf, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Konträre Auffassungen

Die Kölner Stadtverwaltung will weiterhin die Uniwiese mit Platten abdecken und darauf bis zu 25.000 Menschen Karneval feiern lassen. Es geht in diesem Fall vor allem um Weiberfastnacht am 8. Februar 2024. Dazu braucht sie heute einen Beschluss des Hauptausschusses des Kölner Rates, um die Befreiung vom Bundesnaturschutzgesetz zu erhalten.

Die Bezirksregierung Köln hatte die Stadt Köln angewiesen ein entsprechendes Befreiungsverfahren nach § 67 Absatz 1 BNatSchG einzuleiten und durchzuführen. Die Stadt Köln beugte sich der ihr übergeordneten Behörde. Allerdings betont die Stadt Köln, dass sie eine konträre Rechtsauffassung habe.

Am 12. Januar 2024 leitete die Stadtverwaltung das Verfahren ein und stellte einen Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes. Dieser wurde beim Vorsitzenden des Naturschutzbeirats der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Noch am gleichen Tag teilte dieser der Stadtverwaltung mit, dass er der Befreiung nicht zustimme.

Jetzt legt die Verwaltung heute der Politik einen Eilantrag im Hauptausschuss vor, der diese auffordert der Nutzung der Uniwiesen als Feierfläche die Freigabe zu erteilen mit der Begründung eines überwiegend öffentlichen Interesses. Der Widerspruch des Naturschutzbeirates solle dann nur zur Kenntnis genommen werden. Zudem soll der Hauptausschuss feststellen, dass die Stadt Köln als untere Naturschutzbehörde die Befreiung erteilen könne. Damit liegt der Verantwortungsball jetzt im Spielfeld der Kölner Politik.

Darum ist Eile geboten

Der Aufbau und das Aufbringen der Platten, der Absperrungen, der Toiletten, der Versorgung und Musikanlage müsse am 2. Februar beginnen, um am 8. Februar, also an Weiberfastnacht startklar zu sein. Der Auftrag müsse, so die Stadtverwaltung in dieser Woche erteilt werden.

Die Stadtverwaltung zur Sicherheitslage

Die Stadtverwaltung hält die Nutzung der Uniwiese aus Gründen der Gefahrenabwehr nach wie vor für nötig. Sie trifft in ihrem Vortrag zur Eilentscheidung zudem die Aussage, dass diese Einschätzung „sämtliche Sicherheitspartner“ teilten. Dass auf der Fläche ein DJ aufspiele und dort Getränke erworben werden könnten diene alleine dem Zweck, dass die Menschen auf dieser Fläche bleiben. Die Stadtverwaltung befürchtet, dass ansonsten die Menschen die Sperren überrennen könnten.

Jetzt ist die Politik am Zug.

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