Das Symbolbild zeigt ein Sparschwein.

Köln | Das Landeskabinett NRW hat zielgerichtete Hilfen für Weiterbildungs-, Forschungs-, Kultureinrichtungen und Studierendenwerke auf den Weg gebracht. Erste Hilfszahlungen wurden bereits angewiesen. Insgesamt wurden 5 Milliarden Euro angesetzt. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen des Landes NRW.

Hilfe für Kultureinrichtungen

Die Mehrkosten für gestiegene Energiepreise könne meist weder von den Einrichtungen selbst noch aus dem Kulturhaushalt bezahlt werden. Daher hat der Bund den „Kulturfonds Energie“ aufgelegt. Zur Unterstützung der Kultureinrichtungen bei der Bewältigung der Energiekrise stehen in diesem Fonds des Bundes im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2024 bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Über einen zusätzlichen Härtefallfonds für Kultureinrichtungen in NRW wird zudem die Möglichkeit eröffnet, Mehrkosten ab Beginn der Heizperiode, also vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 abzufedern. Insgesamt stellt die Landesregierung 92,88 Millionen Euro zur Verfügung.

Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungseinrichtungen

Das Land stellt den Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in NRW eine Abfederung der gestiegenen Energiepreise von 3,36 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Ab März sollen die Hilfen für Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen ausgezahlt werden.

Forschungseinrichtungen

Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen legte der Bund einen Härtefallfonds auf, der Hilfen für gemeinsam finanzierte Forschungseinrichtungen vorsieht. Landeseigene Forschungseinrichtungen sind jedoch nicht von der Hilfe des Bundes umfasst. Deshalb hat das Land 720.000 Euro für bis zu 90 Prozent der preisbedingten Zusatzausgaben bereitgestellt. Betroffen davon sind etwa die Einrichtungen der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft oder die Akademie der Wissenschaften und Künste in Düsseldorf. Das Geld soll noch im 1. Quartal 2023 ausgezahlt werden.

Hilfszahlungen für Studierendenwerke

Für die Studierendenwerke in NRW sind aus dem Sondervermögen bis zu 10 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Run 4,4 Millionen sollen bereits in der nächsten Zeit ausgezahlt werden. Weitere 1,671 Millionen Euro aus dem Sondervermögen sind für die Stärkung der kritischen Infrastruktur der Studierendenwerke vorgesehen. Dazu gehört etwa die Anschaffung von Notstromaggregaten und weiteren Geräten, die eine unterbrechungsfreie Stromversorgung gewährleisten. Die Zahlung von 417.800 Euro zur Stärkung der Infrastruktur wurde noch im Februar veranlasst.

agr