Symbolbild Baby / Geburt

Düsseldorf | Vom 2. bis 8. September ist Weltstillwoche. Dier Aktionswoche findet unter dem Motto „Stillen und Beruf – kenne deine Rechte“ statt. Diese nutzt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, um stillende Arbeitnehmerinnen über ihre Rechte zu informieren.

„Stillen fördert die Gesundheit von Mutter und Kind – das ist wissenschaftlich belegt. Bei der Rückkehr in den Beruf müssen Frauen dabei unterstützt werden, das Stillen fortsetzen zu können, wenn dies gewünscht ist“, sagt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Denn eins sei klar: „Frauen sollten sich nicht zwischen dem Stillen und der Berufstätigkeit entscheiden müssen. Arbeitgeber müssen also Bedingungen schaffen, die das Stillen, das Abpumpen und die Gabe von Muttermilch ermöglichen. Damit leisten sie auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in ihrem Betrieb“, erklärt er weiter.

Arbeitnehmerinnen steht Stillzeit auf der Arbeit zu

Verschiedene gesetzliche Regelungen, wie das Mutterschutzgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, schützen den Zeitraum rund um die Geburt und danach. Hier ist zum Beispiel auch festgehalten, dass stillende Frauen keine Mehr- oder Nachtarbeit leisten dürfen. Zudem haben Frauen in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung ihres Kindes ein Recht auf bezahlte Stillzeiten. Auf Verlangen der Stillenden gegenüber dem Arbeitgeber stehen ihnen mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten Stillzeit pro Arbeitstag zu. Es muss zudem ein privat nutzbarer Raum zum Stillen oder Milchgewinnen zur Verfügung stehen.

rs