Im November 2010 beschloss der Bundesrat die Winterreifenpflicht. Seitdem müssen Autofahrer bei Winterwetter mit Winter- oder Allwetterreifen fahren. Autofahrer, die mit Sommerreifen unterwegs sind, erwarten empfindliche Strafen: 40 Euro Bußgeld, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind sogar 80 Euro fällig. Der ADAC rät: Winterreifen sollten nicht älter sechs, maximal acht Jahre alt sein. Dabei soll das Profil mindestens vier Millimeter betragen. Die in den Winterreifen vorhandenen Lammellen sorgen für bessere Bodenhaftung auf rutschigem Untergrund, erklärt der ADAC. Durch ihre feine Struktur verzahnen sie sich besser mit rutschigen Unterlagen, wie sie durch Schneefall oder Eisbildung entstehen. Den notwenigen Grip erhalten sie durch ihre kältebeständige Gummi-Mischung.

Auch in vielen Ländern im benachbarten Ausland gilt eine Winterreifenpflicht. Laut ADAC müssen Autofahrer in diesen Ländern Winterreifen aufziehen:

Österreich: Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Schweiz: Auch hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Italien: Für einzelne Strecken kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen  die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.

Frankreich: Die Benutzung von Winterreifen („Pneus neige“) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechendeBeschilderung vorgeschrieben werden.

Tschechien: Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien.

Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Kroatien: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

[cs, adac]