Köln | Der Halbjahresbericht über die Zweckentfremdung von Wohnraum der Stadt Köln für das erste Halbjahr 2020 ist von der städtischen Verwaltung vorgelegt worden. Der Rat wird den Bericht im Fachausschuss Soziales und Senioren vorgestellt bekommen. Eine Besonderheit ist in Corona-Pandemie-Zeiten, dass die Stadt mehr Wohnungsleerstände prüft als Verdachtsfälle auf Zweckentfremdung als Ferienwohnung.

Insgesamt 315 Verfahren zur Wiederzuführung für den Wohnungsmarkt leitete die Stadt Köln im ersten Halbjahr 2020 (1. Januar bis 30. Juni 2020) ein. In 130 Fällen ist der Vorwurf der Zweckentfremdung für Ferienwohnungen, in 159 Fällen des Wohnungsleerstandes über 3 Monate und in 26 Fällen sonstige Zweckentfremdungen etwa durch Prostitution. Im vergleichbaren Zeitraum 2019 waren es noch 404 Zweckentfremdungen. Das die Zahl gesunken ist könne daran liegen, dass durch die Corona-Pandemie das touristische Reiseaufkommen fast vollständig zum Erliegen kam. Im ersten Halbjahr 2020 leitete die Stadt Köln 61 Bußgeldverfahren ein und erließ 20 Bußgeldbescheide mit einem Gesamtbetrag von 40.500 Euro.

In der Gesamtsicht zum Stichtag 30. Juni 2020 leitete seit 2014 die Stadt Köln insgesamt 2.826 Verfahren wegen Wohnraumzweckentfremdung ein. Davon konnten 1.080 Verfahren abgeschlossen werden. Offen sind demnach derzeit 1.746 Verfahren.

Autor: red