Wiesbaden | dts | Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland legt zu. Im Februar wurden 10,8 Prozent mehr Regelinsolvenzen beantragt als im Vormonat, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Im Januar war die Zahl noch um 3,2 Prozent gegenüber Dezember 2022 gesunken.
Bei den Ergebnissen sei zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor, so das Bundesamt. Die Insolvenzstatistik bilde nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Im Jahr 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 14.590 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet, ein Anstieg um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in dem der niedrigste Wert seit Einführung der Insolvenzordnung 1999 registriert wurde (13.933 Fälle). Hierbei sei zu beachten, dass von März 2020 bis Mai 2021 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ganz oder teilweise ausgesetzt war, so das Bundesamt. Einen Anstieg im Vorjahresvergleich hatte es zuletzt während der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben (+11,6 Prozent gegenüber 2008), seitdem ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahresvergleich stets zurück.
Die meisten Insolvenzen im Baugewerbe
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 14,8 Milliarden Euro, im Jahr 2021 hatten die Forderungen bei rund 48,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz betragt hätten als im Jahr 2022. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2022 im Baugewerbe mit 2.698 Fällen (+11,3 Prozent).
Es folgte der Handel mit 2.239 Verfahren (+5,5 Prozent). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Jahr 2022 um 16,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Diese Entwicklung sei seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten, so das Bundesamt.
Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher sei davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren, so die Statistiker. Dieser Nachholeffekt sorgte bereits ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheine inzwischen beendet.
rs