Diese Klärung dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet ausschließlich an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern statt. Den klassischen Fall dieser Befragung stellen Einfamilienhäuser dar, an denen die erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise zum Studium weggezogen sind. Bei Haushalten, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung Angaben zu ihrem Wohnsitz gemacht haben, findet keine erneute Befragung statt.

[dts]