Köln | Das Zollamt Niehl-Hafen hat eine Sendung mit 5100 Multifunktionskarten aus China gestoppt. Grund dafür waren Mängel in der Produktsicherheit und ein dadurch entstehendes Gesundheitsrisiko durch ein nicht aufgeführtes Warnsymbol und die fehlende Gebrauchsanweisung.

Die zur Abfertigung angemeldeten Multifunktionskarten hatten acht Funktionen: Neben Teleskop, dreifach vergrößernden Lupe, LED-Taschenlampe, Kugelschreiber, unsichtbar schreibender Stift, und UV-Licht enthielt sie auch einen Laserpointer. Bei der Kontrolle der Sendung stellten die Zollbeamten fest, dass die vorgeschriebene Kennzeichnung für den enthaltenen Laserpointer fehlte, ebenso die entsprechende Gebrauchsanweisung.

Die zuständige Überwachungsbehörde entschied, dass die Ware so nicht eingeführt werden darf. Der Einführer kann nun entscheiden, ob er die fehlende Kennzeichnung nachholt und eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache hinzufügt oder die Ware ausführt oder vernichten lässt.

Autor: dk, ots | Foto: Hauptzollamt Köln
Foto: Eine der bemängelten Multifunktionskarten.