Symbolbild Wohnen

Köln | Die Stadtverwaltung legt den 8. Bericht zur Wohnraum-Zweckentfremdung für das 1. Halbjahr 2022 vor.

Durch gesetzliche Änderungen zum 1. Juli sind die bisherigen Berichte mit dem aktuellen Bericht nicht mehr vergleichbar, weil sich etwa Betrachtungszeiträume änderten und damit es nicht zu Fehlinterpretationen komme, so die städtische Verwaltung.

Mit dem kommenden Bericht zum 2. Halbjahr 2022 werden dann auch Zahlen zur Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern vorliegen, die bei Kurzzeitvermietung seit dem 1. Juli nötig sind. Der aktuell vorliegende Bericht kann diese noch nicht erfassen, da er mit Datum 30. Juni abgeschlossen war.

Die Zahlen zu den Wiederzuführungsverfahren

Wenn Wohnraum zweckentfremdet wurde, dann will die Stadt Köln diesen wieder dem Wohnungsmarkt zuführen. Sie begründet dies mit der anhaltenden Wohnungsnot in Köln. Denn nach wie vor ist Köln, wie alle Städte beliebt und gilt als sogenannte „Schwarmstadt“ vor allem, der 25 bis 35-Jährigen. Damit einher geht eine Zunahme von Single-Haushalten und die Wohnfläche pro Bewohner:in nimmt zu. Beide Trends sorgen für die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum bei einem Angebot, dass diese nicht decken kann. Daraus folgen steigende Mietpreise, die bezahlbares Wohnen zur Mangelware machen.

In der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni leitete die Stadtverwaltung in 217 Verfahren zur Wiederzuführung ein, weil Wohnraum einfach leer stand. In 47 Fällen bestehe der Verdacht, dass Wohnraum durch Kurzzeitvermietung zweckentfremdet wurde. In 17 Fällen geht die Stadt davon aus, dass Wohnraum gewerblich genutzt wurde. In 13 Fällen kam es zu anderen Verstößen und in 6 Fällen zu Abbruch.

Mit über 55 Prozent macht der Leerstand den Löwenanteil aus. Hier sei es besonders schwierig den Wohnraum wieder der Vermietung zuzuführen, da unter anderem geprüft werden müsse, ob die leerstehenden Wohnungen, den Mindestanforderungen an Wohnraum entsprächen. Muss dieser Wohnraum erst saniert werden, dann bedeute dies oft lange Zeiträume, bis diese Wohnungen wieder dem Markt zur Verfügung stünden.

Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum im ersten Halbjahr 2022

Eigentümer können beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln Anträge auf Zweckentfremdung stellen. Auch dies wird statistisch erfasst. Die Stadt genehmigt dann, wenn die Eigentümer nachweisen können, dass sie Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen können und zwar auf dem Stadtgebiet Köln.

In 35 Fällen wurden Anträge auf Abbruch gestellt, der in der Regel durch Neubau ersetzt werde. In 30 Fällen wollten Eigentümer Wohnraum der Kurzzeitvermietung zuführen. In 12 Fällen wurde ein Leerstand über 6 Monate beantragt.

Festzustellen ist, dass bei Umwandlung und Abriss mehr Ersatzwohnraum geschaffen wurde als Wohnraum vernichtet wurde. So wurden 188 Abbruchgenehmigungen erteilt und 289 Ersatzwohnungen geschaffen. Hier gibt es also eine positive Entwicklung.

Neue gesetzliche Regelung wenig bekannt

Die Stadtverwaltung habe die Umstellung der Verwaltungsverfahren auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen nun weitgehend abgeschlossen. Aber sie bemängelt, dass die neuen Regelungen nicht breit genug bekannt seien. Hier macht die Stadtverwaltung den Medien den Vorwurf nicht breit zu berichten und dass dieses Thema von Corona, Klimawandel und Ukraine-Krieg überlagert sei.

So müssten Vermieter anzeigen, wenn Wohnraum mehr als 6 Monate leer stehe und zwar unaufgefordert. Dies habe über das Wohnungsamt zu erfolgen. Das dürfte vor den Unwägbarkeiten von Materialmangel oder Fachkräftemangel aber schwierig sein, etwa bei einer Sanierung einer Wohnung. Denn auch hier verlängern sich die Zeiten teilweise extrem, weil kein Material oder Handwerker zur Verfügung stehen und dass dürfte wenige Eigentümer vor dem Hintergrund explodierender Preise freuen. Zudem müssten Sie im Vorfeld wissen, wie lange die Arbeiten andauern: auch dass dürfte in der Planung schwierig sein.

Der Halbjahresbericht wird jetzt folgenden Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis übergeben:
• Ausschuss für Soziales und Senior:innen
• Ausschuss AVR
• Stadtentwicklungsausschuss
• Unterausschuss Wohnen
• Rechnungsprüfungsausschuss

red01