Köln | Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln hatte im Oktober 2016 gegen eine Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Köln-Lindenthal eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Grund: In dem Gebäude stehe mindestens eine Wohneinheit dauerhaft leer und werde somit dem angespannten Wohnungsmarkt entzogen, betont das Amt. Die Eigentümerin soll gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Köln Einspruch eingelegt haben. Im April 2017 soll das Amtsgericht Köln das Bußgeld in voller Höhe bestätigt haben. Die Entscheidung war rechtskräftig, informiert die Stadt.

Wohnraumschutzsatzung

Seit Juli 2014 gilt in Köln die Wohnraumschutzsatzung, deren Handhabung die zweckfremde Nutzung von Wohnraum eindämmen soll. Hierzu zählen unerlaubte Abbrüche von Wohnraum, ungenehmigte Umwandlungen, zum Beispiel die Nutzung als Ferienwohnung, sowie unbegründete Leerstände, die länger als drei Monate andauern.

Falls die Eigentümerin die Wohnung nicht zeitnah wieder Wohnzwecken zuführt, wolle das Amt für Wohnungswesen den Erlass einer Anordnung gegen sie prüfen. Diese würde verbunden mit der Androhung von Zwangsgeld für den Fall, dass sie der Anordnung nicht nachkommt. Ziel bleibe die Beseitigung des Leerstands durch die Wiederzuführung der Wohnung zu Wohnzwecken.

Autor: ib