Köln | Oberbürgermeisterin Henriette Reker unterstreiche den festen Willen der Stadt Köln, den Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corbound so schnell wie möglich zu errichten. Die Vergabekammer Rheinland hatte den Investitionenwettbewerb für den Erweiterungsbau des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corbound aufgrund einer Beschwerde eines potenziellen Bieters gestoppt. Die Stadt Köln lasse die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln sowie das weitere Vorgehen zurzeit rechtlich prüfen und bewerten.

Die Vergabekammer Rheinland hatte dem Einspruch eines potenziellen Bieters stattgegeben, der sich auf die Rennung des 2013 abgeschlossenen Architektenwettbewerbs und des 2016 gestarteten Investitionenwettbewerbs bezogen. Die Stadt Köln lasse die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln sowie das weitere Vorgehen zurzeit rechtlich prüfen und bewerten. Der Vorsitzende des Stifterrats Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, begrüße die Entschlossenheit der Stadt, den Erweiterungsbau trotz der erneut aufgetretenen Verzögerung zügig zu realisieren.

Im April 2016 hatte die Stadt Köln durch europaweite Veröffentlichung ein Vergabeverfahren zur Realisierung des Erweiterungsbaus des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud gestartet. Um auf einem benachbarten städtischen Grundstück einen architektonisch und städtebaulich hochwertigen Gebäudekomplex zu errichten, der den Erweiterungsbau für das Museum und außerdem ein Wohn- und Geschäftshaus umfasst, wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Aus diesem Wettbewerb ist das Büro Christ & Gantenbein (Basel) als Sieger hervorgegangen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde zum Bau des Gebäudekomplexes ein Investorenwettbewerb ausgelobt, so die Stadt. Ziel war es, einen Investor zu finden, der den gesamten Bau errichtet und den Museumsteil anschließend an die Stadt rücküberträgt. Um die Realisierung des Siegerentwurfs in gestalterischer und qualitativer Hinsicht zu sichern, solle die Übertragung des Grundstücks an den Investor mit der Auflage verknüpft werden, Christ & Gantenbein mit der weiteren Planung zu beauftragen. Ein potenzieller Bieter habe die Vergabebedingungen jedoch gerügt. Die Vergabekammer habe seiner Beschwerde in dieser Woche stattgegeben. Der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig, teilt die Stadt Köln mit.

Autor: ib