Köln | Köln-Marathon vor einem Jahr: Ein Fahrzeug wird abgeschleppt. In dem Fahrzeug liegt deutlich sichtbar ein Behindertenausweis. Die Stadt lässt den Wagen aber nicht auf einen nahegelegenen geeigneten Parkplatz umsetzen, sondern zu einem Verwahrplatz. Dagegen klagte der Halter und Fahrer, verlor aber jetzt vor dem Verwaltungsgericht Köln. (Az.: 20 K 5858/14)

Der Mann wollte die Mehrkosten nicht tragen, die zwischen einem umsetzen auf einen nahegelegenen Parkplatz und dem Abschleppen zur Verwahrstelle entstanden sind. Die Mitarbeiterin die das Abschleppen veranlasst hatte, konnte im nahen Umfeld keinen Ersatzparkplatz sehen, denn der Wagen stand im Zielbereich des Köln-Marathon. Das Gericht entschied, es sei der Mitarbeiterin nicht zuzumuten weiter als ihr Sichtfeld reiche nach einem Ersatzparkplatz zu suchen. Auch nicht, wenn ein Behindertenausweis im Fahrzeug liege.

Autor: ag
Foto: Beim Köln Marathon wird abgeschleppt – der Start und Zielbereich 2014