Köln | Wer plant, umzuziehen oder seinen Geburtstag in der Lieblingsgaststätte feiern möchte, sollte sich dafür nicht den Karfreitag aussuchen, ansonsten kann ein Bußgeld fällig werden.

Grund dafür ist die Besonderheit dieses Tages. Karfreitag ist ein sogenannter stiller Feiertag. An diesen Feiertagen soll es laut Regelung noch ruhiger zugehen an den restlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr. So kommt es, dass an Karfreitag keine Musik- und Tanzveranstaltungen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden dürfen.

Auch Sportveranstaltungen, Märkte oder andere gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, sowie Volksfeste und Zirkusaufführungen dürfen an diesem Tag nicht stattfinden. Auch dürfen weder Spielhallen, noch Wettbüros betrieben werden oder Veranstaltungen stattfinden, die nicht dem ernsten und stillen Charakter des Feiertags entsprechen.

Der besondere Schutz der stillen Feiertage ergibt sich aus dem Feiertagsgesetz NRW. In besonderen Fällen kann die jeweilige Bezirksregierung Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Autor: dd
Foto: Symbolfoto