Köln | Das Sportgericht des Deutschen Fußballbunds (DFB) verurteilte den 1. FC Köln wegen der Vorfälle rund um Spiele des FC in der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro. Über die genannten Strafen hinaus müsse der 1. FC Köln weitere 30.000 Euro in Maßnahmen wie eine Erweiterung des Ordnungsdienstes bei Auswärtsspielen investieren und dies dem DFB nachweisen, so der Verein. Zudem drohe dem FC ein Teilausschluss von Zuschauern bei zwei Heimspielen.

Dieser Teil der Strafe sei jedoch zunächst für neun Monate auf Bewährung ausgesetzt. Der 1. FC Köln hat nach eigenen Angaben das Urteil akzeptiert.

Die Sanktionen des DFB-Sportgerichts beziehen sich auf folgende Vorkommnisse: Den Einsatz von Pyrotechnik und weiteres schwerwiegendes Fehlverhalten von Teilen der Fans bei den Spielen in Trier (DFB-Pokal), Bochum und Düsseldorf, das Werfen von Gegenständen aus dem Auswärtsfanblock auf den Platz in Paderborn sowie den Böllerwurf eines Zuschauers im Rheinenergie-Stadion bei einem Spiel gegen Paderborn.

„Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Vorfälle mussten wir mit einer empfindlichen Strafe rechnen, auch wenn uns als Verein am Fehlverhalten einzelner Zuschauer keine Schuld trifft“, sagt FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle. „Wir respektieren umso mehr, dass der DFB-Kontrollausschuss sich im Zuge der Anhörungen in diesem Verfahren mit unseren großen Bemühungen in Sachen Fanarbeit und Sicherheit so ausführlich auseinandergesetzt und sie berücksichtigt hat.“

Der DFB spreche dem 1. FC Köln kein Verschulden an den Vorkommnissen zu, so der Verein. Im Gegenteil werde das große Engagement des Clubs sowohl bei der präventiven Fanarbeit als auch bei den Ermittlungen nach entsprechenden Vorfällen ausdrücklich hervorgehoben und laut Strafantrag „in ganz erheblichem Umfang“ strafmildernd berücksichtigt. Zu Ungunsten des 1. FC Köln werde im Strafantrag gewertet, dass Anhänger des FC bereits bei insgesamt neun Spielen der laufenden Saison negativ aufgefallen seien.

Autor: dd
Foto: Das Rheinenergie-Stadion, auch hier kam es zu Vorfällen (Archivfoto).