Wie das Ministerium für Schule und Weiterbildung mitteilt, seien bei den fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 50 Anträge für die Gründung einer Sekundarschule zum kommenden Schuljahr eingegangen. Darüber hinaus lägen 21 Anträge auf Gründung einer neuen Gesamtschule vor. "Ich freue mich sehr, dass die Sekundarschule als neue Schulform so gut angenommen wird und sich so viele Kommunen auf den Weg machen. Hier zeigt sich, dass der Schulkonsens von CDU, SPD und Grünen genau den richtigen Weg geebnet hat für eine zukunftsfeste Schulentwicklung, die vor Ort gestaltet wird. Die Anträge auf Gründung neuer Gesamtschulen sind beeindruckend und verdeutlichen zusätzlich den Wunsch vieler Kommunen nach einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens, die auch eine eigene Oberstufe vorhält“, so Schulministerin Sylvia Lörmann. Die Anträge würden von den Bezirksregierungen bearbeitet und mit einer Genehmigungs-Empfehlung versehen. Die abschließende Entscheidung über die Genehmigung treffe das Schulministerium. „Rechtzeitig zu Beginn des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen Mitte Februar haben die Kommunen Klarheit, ob ihre Schulen genehmigt sind“, sagte Ministerin Löhrmann.

Nach dem Schulkonsens im Juli hatte der Landtag im Oktober mit dem neuen Schulgesetz die Grundlage für die Sekundarschule geschaffen. Sie ist seitdem als zusätzliche Regelschulform in NRW verankert. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule soll Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereiten. In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem siebten Jahrgang könne der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers weiterhin integriert, teilintegriert (mit Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern) oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen. Die Sekundarschule verfügt dabei über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit sei sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind, bei entsprechender erbrachter Leistung, das Abitur machen kann. Mit der Sekundarschule und der Gesamtschule gibt es in Nordrhein-Westfalen jetzt neben den Schulformen des gegliederten Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zwei Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens.

Anträge für die Gründung von Sekundarschulen zum kommenden Schuljahr wurden von folgenden Kommunen gestellt:
Regierungsbezirk Arnsberg (18): Altena/Nachrodt-Wiblingwerde, Arnsberg (3), Attendorn, Bochum (2), Breckerfeld, Dortmund, Erwitte/Anröchte, Hamm, Nethphen, Olsberg, Werl, Werne, Wetter, Wickede,Wilnsdorf.

Regierungsbezirk Detmold (7): Vlotho, Extertal/Barntrup/Dörentrup, Oerlinghausen, Lübbecke, Preußisch-Oldendorf, Altenbeken, Borchen.

Regierungsbezirk Düsseldorf (9): Monheim, Kleve, Dinslaken, Kamp-Lintfort, Alpen, Jüchen, Straelen/Wachtendonk, Issum/Kerken, Essen.

Regierungsbezirk Köln (9): Overath, Nümbrecht, Engelskirchen, Eitorf, Bornheim, Jülich, Nideggen/Kreuzau, Stolberg, Lohmar.

Regierungsbezirk Münster (7): Gelsenkirchen, Münster, Herten, Drensteinfurt, Ahlen, Sassenberg/Beelen, Nottuln.


Eine neue Gesamtschule wollen folgende Kommunen im kommenden Schuljahr gründen:
Regierungsbezirk Arnsberg (2): Finnentrop, Menden.

Regierungsbezirk Detmold (4): Harsewinkel, Herzebrock/Clarholz, Paderborn, Salzkotten

Regierungsbezirk Düsseldorf (2): Kleve, Willich.

Regierungsbezirk Köln (8): Stolberg, Troisdorf, Herzogenrath, Gangelt/Selfkant, Much/Ruppichteroth, Rheinbach, Alfter, Windeck.

Regierungsbezirk Münster (5): Münster, Greven, Ibbenbüren, Beckum/Ennigerloh, Warendorf

[mc; Foto: Jahreis | www.pixelio.de]