„Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Journalisten und seinem Informanten steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dieses Recht wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung missachtet“, warnte Wolf heute in Düsseldorf. „Deshalb lehnen wir das Gesetz in dieser Form ab. Wir werden uns dafür einsetzen,im Vermittlungsausschuss einen umfassenden Schutz für alle Berufsgeheimnisträger zu erreichen“.

„Es gibt keinen Grund für ein Zweiklassenrecht“, so der Innenminister weiter. Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise für Rechtsanwälte und Journalisten nur einen beschränkten Schutz vor Überwachung vor. So ist hier das Abhören von Gesprächen, deren Inhalte dem Berufsgeheimnis unterliegen, nicht generell ausgeschlossen. Sie unterliegen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall und damit nur einem relativen Schutz. Im Gegensatz dazu sind Strafverteidiger umfassend geschützt. Wolf: „Es gibt keinen sachlichen und rechtlichen Grund dafür, den Schutz von Personen zu relativieren, die aufgrund ihres Berufes gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Eine solche Schlechterstellung ist nicht nur ungerechtfertigt, sie schwächt auch den Vertrauensschutz bei Berufsgeheimnisträgern.“ 

Der nordrhein-westfälische Innenminister hat bereits eine entsprechende Regelung im BKA-Gesetz auf das Schärfste kritisiert. Die im Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes enthaltene Regelung zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen ist an die Regelung im BKA-Gesetz angelehnt. „Damit bestätigt sich meine Befürchtung, dass eine solche rechtlich bedenkliche Regelung, wie sie im BKA-Gesetz enthalten ist, nunmehr zum Maßstab für andere Gesetze wird“, sagte Wolf.

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