Symbolbild

Köln | Es geht um vier Straßen in Köln: „An St. Katharinen“, „Mommsenstraße“, „Krefelder Straße“ und „Clevischer Ring“. Hier beantragten Anwohnerinnen bei der Stadt Köln das Tempo auf 30 km/h zu begrenzen. Die Stadtverwaltung lehnte ab. Die Anwohnerinnen klagten. Die Stadt verlor.

Es geht einfach um Straßenlärm von dem sich die Anwohner*innen geplagt sehen. Es wurden Lärmgutachten erstellt. Nach Auswertung dieser Lärmgutachten verwies die Stadt Köln darauf, dass der fließende Verkehr wichtig sei und Rückstaus vermieden werden sollten. Tempo 30 wurde von der Stadt abgelehnt.

Das ist insofern interessant, als das Verwaltungsgericht Köln vor dem die Klagen der Kölner Bürger*innen verhandelt wurden feststellt, dass die Grenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung allesamt überschritten seien. Diese seien als Orientierungswerte heranzuziehen. Hiernach müsste die Stadt zwischen dem Grad der Lärmbelastung und den verkehrlichen Aspekten abwägen. Das Gericht führt dazu aus: „Diesen Anforderungen genügten die bisherigen Entscheidungen der Stadt Köln nicht. Weder sei der jeweilige Grad der Überschreitung gewürdigt worden noch beruhten die angeführten verkehrlichen Interessen auf einer belastbaren Tatsachengrundlage. Die Stadt Köln habe keine Analyse der verkehrlichen Auswirkungen einer Temporeduzierung vorgenommen, sondern deren negative Effekte ohne Belege schlicht behauptet. Entsprechende Ermittlungen müsse die Stadt Köln nachholen und sodann erneut über die Anträge entscheiden.“

Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.

Aktenzeichen: 18 K 3145/19 (An St. Katharinen), 18 K 973/20 (Krefelder Straße), 18 K 974/20 (Mommsenstraße), 18 K 976/20 (Clevischer Ring)