Berlin | Die Bundespolizei will laut eines Medienberichts zur Terrorabwehr künftig Kriegswaffen einsetzen. Die Behörde habe das sonst von der Bundeswehr genutzte Maschinengewehr MG5 bereits auf erste Fahrzeuge montieren lassen, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Die Waffe könne nur Feuerstöße, aber keine Einzelschüsse abgeben.

Damit setze sich die Bundespolizei über eine entsprechende Anweisung des Bundesinnenministeriums hinweg. Außerdem ermögliche das MG5 keine präzisen Schüsse: Während das Vorgängermodell G8 auf 100 Meter höchstens zehn Zentimeter vom Ziel abgewichen sei, seien es beim G5 40 Zentimeter, heißt es in zwei internen Schreiben aus dem Sommer 2019, über die das Nachrichtenmagazin Focus berichtet. Die Waffe sei „für polizeiliches Schießen nicht geeignet“, heißt es in den Schreiben weiter.

Eine Ausschreibung mit klaren Kriterien habe es auch nicht gegeben. Auf Anfrage teilte die Bundespolizei mit, sie halte an dem Waffensystem fest: „Die vorhandene MP5 ist eine bewährte polizeitypische Waffe, die den einsatztaktischen Erfordernissen entspricht.“ Darüber hinaus statte die Bundespolizei drei neue Boote der sogenannten Potsdam-Klasse mit der Bordkanone Typ Bofors, Kaliber 57 aus, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus.

Zu Zeiten des Kalten Krieges habe der Bundesgrenzschutz die Grenze zum hochgerüsteten Warschauer Pakt dagegen noch mit Kanonen des deutlich kleineren Kalibers 40 Millimeter gesichert.

Die Bundespolizei widerspricht den Darstellungen des Magazin „Focus“

Das Bundespolizeipräsidium sagt, die im Focus erhobenen Vorwürfe seien unrichtig. Nach den Terrorakten in Paris sie die Einsatztaktik und die Ausrüstung überprüft worden sowie das Vorgehen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und in den zuständigen Bund-Länder-Gremien abgestimmt worden. Auch die Mittel für Beschaffungen seien aufgestockt worden. Die Bundespolizei schreibt: „Dies betrifft vor allem die individuelle Schutzausstattung der Beamten, die Wirkausstattung von Mitteldistanzwaffen (z.B. MP 5) aber auch die Ausstattung mit geschützten Sonderfahrzeugen wie z.B. das Nachfolgefahrzeug für den seit den
80er Jahren verwendeten Sonderwagen 4 (SW 4) mit Waffenstationen für das Gewehr G 8 und die MP 5 (beide Waffen können Dauerfeuer schießen und unterliegen insofern dem KWKG).“ Die Fernbedienbare Leichte Waffenstation sei mit dem Beschaffungsamt des BMI abgestimmt worden.

Autor: dts