Köln | In Köln wird geboxt. Aktuell findet der Boxing World Cup in einer privaten Veranstaltungslocation in Köln statt. 77 Athletinnen und Athleten aus 11 Nationen in 13 Gewichtsklassen sind gemeldet. Die Stadt Köln hat diese Veranstaltung genehmigt.

Auf der Seite der privaten Veranstaltungslocation steht, dass der Cologne Boxing World Cup für die Amateurboxerinnen und Amateurboxer eine wichtige Standortbestimmung sei. Eine Anfrage dieser Internetzeitung an die Stadt Köln beantwortete diese nicht, sondern leitete diese direkt an den privaten Veranstalter, einen Verein weiter, für den sie zuvor Einladungen zu einer Pressekonferenz als eine Art Dienstleister verschickte. Dabei ist die Stadt Köln als kommunale Ordnungsbehörde für die Zulassung der Veranstaltung nach der Coronaschutzverordnung zuständig.

Der Verein, der sich als Boxverband versteht, spricht nicht von Amateursport. So schreibt der Verein: „Zunächst ist festzustellen, dass der Begriff „Amateurboxen“ nicht mehr verwendet wird, sondern als „Olympisches Boxen“ bezeichnet wird. Durch Regeländerungen ist es seit den Olympischen Spielen 2016 möglich, dass auch Profis teilnehmen können. Bereits Im Jahr 2003 wurde der DBV vom Amateur- in den Deutschen Boxsport-Verband e.V. umbenannt. Daher spricht man seit dieser Zeit offiziell nicht mehr vom Amateur- sondern vom Olympischen Boxen. Es wird dieser Begriff ‚Amateurboxen‘ unsererseits nicht verwendet und ist auf unserer Veranstalterseite ebenfalls nicht aufgeführt. Von weiteren Veröffentlichungen, die nicht mit uns abgestimmt sind, haben wir keine Erkenntnis. Die Athletinnen und Athleten sind Vertragssportler*innen im Sinne von Profisportlern. Sie werden monatlich bezahlt und gehen berufsmäßig diesem Sport nach. Die Athletinnen und Athleten haben einen gültigen Arbeitsvertrag abgeschlossen und die Einnahmen dienen zum Lebensunterhalt. Ebenso haben beteiligte Athlet*innen von Nationen, wie z. B. Indien und Ukraine Profiverträge von ihren Verbänden. Hier sind es ebenfalls Berufssportler, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen.“ Diese Beschreibung habe man auch dem Gesundheitsamt Köln übermittelt und es werde ein strenges Sicherheits- und Hygienekonzept eingehalten.

Die Zuständigkeit der Stadt Köln bestätigt eine Anfrage an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes NRW: „‚Profisport‘ ist nicht auf die organisierten Ligen begrenzt, sondern in §9 der CoronaSchutzVO regelt auch die andere berufsmäßige Sportausübung. Ob die weiteren Voraussetzungen der CoronaSchVO erfüllt sind (‚…soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen‘) entscheidet die kommunale Ordnungsbehörde.“

Die Stadt Köln äußert sich nicht zur Genehmigung der Veranstaltung.

Autor: red