Köln | Am Kölner Hauptbahnhof haben Beamte der Kölner Bundespolizei gleich sechs gesuchte Straftäter festnehmen können. Nur einer konnte seine geforderte Geldstrafe bezahlen, die anderen fünf sitzen ein.

Wie die Kölner Sicherheitsbehörde am heutigen Mittwoch berichtete, wurde am gestrigen Dienstagmorgen ein 37-jähriger Mann festgenommen, der mit dem ICE aber ohne Fahrschein im Kölner Hauptbahnhof eintraf. Als die Beamten den Mann kontrollierten, schlug das Fahndungssystem an. Gegen den aus Karlsruhe stammende Schwarzfahrer lagen wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen gleich zwei Haftbefehle vor. Außerdem wurde er von gleich sieben Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Für seine Fahrt nach Köln kommt nun noch ein weiteres Strafverfahren hinzu.

Am frühen Nachmittag wurden nahezu zeitgleich zwei Personen festgenommen. Dabei handelte es sich um einen 26-jährigen Mann und eine zwei Jahre ältere Frau. Während der 26-Jährige wegen verschiedener Straftaten vom Ausländeramt Remscheid die Freizügigkeit entzogen und eine fünfjährige Wiedereinreisesperre verhängt wurde, soll die 28-Jährige in einem Zug einer Mitreisenden die Geldbörse entwendet haben. Ein Zeuge meldete die Tat, die junge Frau wurde festgenommen und sitzt inzwischen in Untersuchungshaft, da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte. Sie soll noch am heutigen Mittwoch einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden.

Festnahme Nummer vier traf einen 47-jährigen Mann, der von den Zivilfahndern der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn wiedererkannt wurde. Erst im Februar soll er hier einem Schlafenden das Mobiltelefon entwendet haben. Aufgrund bestehender Videoüberwachung konnten die Beamten ihn eindeutig identifizieren und festnehmen. Er befindet sich derzeit im Gewahrsam der Landespolizei. Nur wenige Stunden später wurde die Bundespolizei wieder fündig. Ein 57-jähriger Mann erhielt ein Fahrverbot mit dem Zug, weil er offenbar stark angetrunken war. Dabei stellte sich heraus, dass er eine achtmonatige Gefängnisstrafe zu verbüßen hatte, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch er sitzt inzwischen hinter Gittern.

Nur wenige Minuten später bekamen die Bundespolizisten schon wieder Arbeit. Ein Taxifahrer erschien mit einem Fahrgast, um von ihm die Personalien feststellen zu lassen. Der 31-jährige Mann hatte offenbar nicht genügend Geld dabei, um das Taxi bezahlen zu können. Auch hier schlug das Fahndungssystem an, wegen Betrugs. Ein Freund des jungen Mannes konnte die ausstehenden 165 Euro jedoch bezahlen, so dass er die Ersatzhaft nicht antreten musste. Ob er seine Taxifahrt fortsetzen konnte, ist nicht bekannt.

Autor: Bernd F. Löscher