Köln | In einem Musterprozess musste der Bundesverband der Verbraucherzentrale nun eine juristische Niederlage einstecken. Die von Banken angebotenen so genannten „Basiskonten“ dürfen durchaus teurer sein als andere Kontenmodelle. Das Kölner Landgericht wies die Klage der Verbraucherzentrale zurück.

Wie die Justizbehörde am heutigen Dienstag berichtete, hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die gängige Praxis als unzulässig gerügt. Die belasteten die Inhaber so genannter Basiskonten zum Teil deutlich stärker als die anderer Kontomodelle, etwa die Inhaber üblicher Girokonten. Im vorliegenden Fall, der nun in Köln vor Gericht stand, ging es um eine Bank und deren dreiteiliges Gebührenmodell. Während die Modelle „Giro direct“ und „Giro Plus“ jeweils nur 1,90 bzw. 3,90 Euro pro Monat kosteten, lag die Gebühr für das Basiskonto bei 5,90 Euro pro Monat.

Die Verbraucherzentralen hatten daraufhin den Klageweg beschritten, um die Geschäftsbedingungen der Bank als unwirksam erklären zu lassen. Ihre Position: Basiskonten dürfen nicht mehr kosten als übliche Girokonten. Doch die 21. Zivilkammer des Kölner Landgerichts wies die Klage der Verbraucherschützer zurück und erklärte die Entgeltklauseln zu den verschiedenen Kontomodellen für wirksam.

In ihrer Begründung verwiesen die Kölner Richter auf die Ausführungen des Paragrafen 41 des ZKG (Zahlungskontengesetz), der von einem „angemessenen Entgelt“ spricht. Demnach sollten die Entgelte im „marktüblichen Bereich“ liegen und dem Nutzerverhalten des Kunden Rechnung tragen. Mit 5,90 Euro pro Monat liege die beklagte Bank sogar noch unter dem durchschnittlichen Marktpreis für derartige Konten. Dieser Preis sei weder unerschwinglich, noch unangemessen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Klägerseite hat die Möglichkeit innerhalb bestimmter Fristen vor dem Oberlandesgericht Köln in Berufung zu gehen. Das Urteil trägt das Aktenzeichen 21 O 53/17 und ist in Kürze als Volltextversion abrufbar.

Autor: rk
Foto: Die 21. Zivilkammer des Kölner Landgerichts hat am heutigen Dienstag eine Klage der Verbraucherzentralen zurückgewiesen. Basiskonten sind nicht automatisch die günstigsten.