Das Kölner Landgericht hat am heutigen Donnerstag den Revisionsprozess um die beiden „Raser vom Auenweg“ mit einem Urteil beendet. Die beiden jungen Männer müssen nun doch hinter Gittern. Bild: ehu/Archiv

Köln | Im April 2015 hatten die beiden auf dem Weg zu den Rheinterrassen ein spontanes Autorennen veranstaltet, in dessen Folge eine 19-jährige Radfahrerin von einem der beiden Fahrzeuge erfasst und so schwer verletzt wurde, dass sie drei Tage später an den Folgen verstarb. Nun hat das Landgericht Köln die beiden damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten zu zwei Jahren bzw. 21 Monaten Haft verurteilt. Die ursprünglich ausgesprochene Bewährung ist damit aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof BGH hatte im Juli 2017 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts, dass für beide Bewährungsstrafen vorsah, aufgehoben und an das Kölner Landgericht zurückverwiesen. Zwar haben die beiden den Tod der jungen Frau fahrlässig herbeigeführt, das Rennen aber hätten sie bewusst geführt. Dieser Einschätzung schlossen sich nun auch die Kölner Richter am Landgericht an. Eine andere Kammer hatte im April 2016 die beiden Raser zu Freiheitsstrafen verurteilt, diese aber zur Bewährung ausgesetzt.

Autor: Bernd F. Löscher
Foto: Im Kölner Justizzentrum, Sitz des Landgerichts Köln, ging heute der Prozess gegen die beiden „Raser vom Auenweg“ zu Ende. Beide müssen nun hinter Gittern.