Köln | aktualisiert | Die Bezirksregierung Köln und die Landesregierung NRW erleiden zum zweiten Mal eine krachende Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Nachdem schon der Aachener Luftreinhalteplan rechtswidrig war, stellt das Gericht heute fest, dass auch der Kölner Luftreinhalteplan rechtswidrig ist. Im Kölner Luftreinhalteplan müssen Fahrverbote für Euro 5/V-Dieselfahrzeuge und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Viele Jahre lang war die Stadt Köln und die Bezirksregierung Köln untätig, obwohl die rechtlichen Bestimmungen eindeutig waren. Seit 10 Jahren verstoßen Stadt und Bezirksregierung gegen geltendes Recht. Allzu oft zeigten die Verantwortlichen mit dem Finger in Richtung Bundesregierung, das Kraftfahrtbundesamt und besonders gerne auf die Autoindustrie. Die Schuldigen saßen immer woanders. In dieser Zeit kümmerten sich Stadt und Bezirksregierung nicht um saubere Luft für die Kölnerinnen und Kölner, obwohl sich in den vergangenen Jahren vor allem am Hotspot Clevischer Ring immer mehr Protest aus der Bürgerschaft formierte. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die Stadt Köln geklagt und in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Dagegen ist das Land NRW in Revision gegangen und heute hat das OVG Münster entschieden.

Hausaufgaben für die Bezirksregierung

Das OVG Münster entschied, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Köln Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter enthalten muss, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid an den folgenden Messstellen zu erreichen:Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt. Das Gericht gibt der Bezirksregierung Köln jetzt Hausaufgaben mit auf den Weg: „Welche konkreten Straßenabschnitte dafür gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden, muss die Bezirksregierung Köln prüfen und festlegen.“ Das Gericht bezog sich zudem auf die bereits getroffene Entscheidung für Aachen.

Auch die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) haben noch 20 Euro 5 Dieselbusse im Einsatz, die aber in den kommenden ein bis zwei Jahren ausgemustert werden, weil es sich nicht mehr lohne diese umzurüsten. An den Hotspots, die auch das Gericht benannte, sei die Planung vorangeschritten in den Jahren 2020/21 E-Buslinien einzurichten, so ein Sprecher der KVB.

Das sagt die Politik

Die Kölner CDU freut sich, dass es keine generelle Fahrverbotszone gibt. So teilt deren Fraktionsvorsitzender im Kölner Stadtrat Bernd Petelkau schriftlich mit: „Eine große Fahrverbotszone ist vom Tisch. Das ist erstmal eine gute und richtige Nachricht für Köln. Unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität wurden vom Gericht honoriert. Beispiel Aachener Straße: Auch wenn unsere Pläne heftiger Kritik ausgesetzt waren, haben Maßnahmen wie diese offenbar Schlimmeres verhindert. Für uns hat die Gesundheit der Menschen weiterhin oberste Priorität. Daher werden wir in unserem Einsatz für sauberere Luft auch nicht nachlassen. Wie vom Gericht gefordert, werden wir nun intensiv daran arbeiten, den Schadstoffausstoß weiter zu verringern und die Grenzwerte einzuhalten. Dafür brauchen wir die uneingeschränkte Unterstützung der Bezirksregierung. Die gemessenen Werte in Köln zeigen bereits in die richtige Richtung und gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin werden wir unsere ausgewogene Verkehrspolitik fortsetzen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Ralph Sterck kommentiert das Urteil schriftlich so: „„Mit dem Urteil sind die Kölner, die Wirtschaft und alle Dieselfahrerinnen und –fahrer mit einem blauen Auge davongekommen. Trotz des Urteils muss die Symbolpolitik, die mehr Belastungen bedeutet und nur die Messpunkte entlastet, wie die Pförtnerampel auf der Aachener Straße oder das LKW-Fahrverbot auf der Rheinuferstraße, ein Ende haben.“

SPD spricht von krachender Niederlage für die Stadt

Christian Joisten, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, schriftlich: „Das ist eine krachende Niederlage für die Stadt. Ärgerlich ist vor allem, dass sie vermeidbar war! Jetzt rächt sich, dass Oberbürgermeisterin Reker und Verkehrsdezernentin Blome nicht schon längst gehandelt haben, um endlich wirksame Maßnahmen auf die Straße zu bringen. Die Gesundheit der Bevölkerung muss endlich besser geschützt werden, ohne wichtige Verkehrsadern für Dieselfahrzeuge lahmzulegen. Die Vorschläge der SPD für saubere Luft liegen längst auf dem Tisch: Schneller Ausbau von Radwegen, bessere Bus- und Bahnanbindungen sowie umweltsensitive Ampeln, um nur einige Punkte zu nennen. Die Stadtverwaltung hat jahrelang nichts getan und muss nun endlich handeln!“

Linke spricht von Kniefall vor der Autolobby

Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Ratsfraktion DIE LINKE und Mitglied des Verkehrsausschusses, zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster: „Der neue Kölner Luftreinhalteplan sorgt nicht für saubere Luft und schützt die Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner nicht ausreichend, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Die Strategie der Bezirksregierung und der Kölner Stadtverwaltung, der Autolobby nicht auf die Füße zu treten und nur so viel für die Luftreinhaltung zu tun, dass man vor Gericht gerade damit durchkommt, ist gescheitert. Es ist gut möglich, dass nun Fahrverbote nötig sind. Wir raten dazu, endlich die vielen Vorschläge und Eingaben zum Luftreinhalteplan zu berücksichtigen, die die Bezirksregierung bislang beiseite gewischt hat.

Klar ist, dass Köln einen schnellen Ausbau des ÖPNV braucht. Auf der Aachener Straße drohen nur wegen der neuen Schnellbuslinien auf eigener Busspur keine Fahrverbote. Das ist ein Vorbild für andere belastete Gebiete, zum Beispiel am Clevischen Ring. Für die Busspur auf der Aachener Straße war das schwarz-grüne Bündnis auf die Stimmen der Linken angewiesen. FDP, GUT und Freie Wähler haben in dieser zentralen Frage ihr Reker-Bündnis im Regen stehen lassen – ein Kniefall vor der Autolobby.“

Stadtverwaltung sieht Anstrengungen durch das Gericht gewürdigt

Bei der städtischen Verwaltung ist man froh, dass ein großflächiges Dieselfahrverbot abgewendet werden konnte. Oberbürgermeisterin Henriette Reker will jetzt gemeinsam mit der Bezirksregierung und der Landesregierung erst einmal das Urteil auswerten und dann den Luftreinhalteplan fortschreiben. Auch die Landesregierung sieht sich auf dem richtigen Weg durch das Urteil und will dieses prüfen und kündigte gegebenenfalls Revision an.

Die IHK stellt Forderungen und bedauert das Urteil

Die IHK Köln bedauert das Urteil und die streckenbezogenen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und fordert von der Stadt und der Bezirksregierung Ausweichrouten für die Wirtschaft. Besonders sorgt sich die Kammer um die Belieferung der Messe und die Ziel- und Quellverkehre.

Der Kläger, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) spricht von einem guten Tag für saubere Luft in Köln

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Landesregierung sollte nun nach der zweiten Niederlage in den Luftreinhalteverfahren vor dem Berufungsgericht ihren Bürgern reinen Wein einschenken und rechtzeitig mitteilen, dass Diesel-Fahrverbote kommen werden. Nur so gibt man ihnen die Chance, sich rechtzeitig vorzubereiten und gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung durchzusetzen. Da das Land mit diesem zweiten von uns gewonnenen Urteil die Rechtsauffassung des Gerichts auch für die 12 weiteren Städte kennt, freuen wir uns auf die im Oktober terminierten Vergleichsgespräche mit der Landesregierung.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen. Wir sind daher sehr erfreut über diese Entscheidung.“

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Autor: Andi Goral