Köln | Infolge des Klimawandels ist künftig mit extremen Hochwasserereignissen zu rechnen. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Studie des Potsdam-Institutes für Klimafolgenforschung hervor. Bei Hochwasserereignissen kommen in Köln, wenn nötig, feste und mobile Hochwasserschutzanlagen zum Einsatz. Wichtig sind aber auch Retentionsräume, die im Falle eines Extremhochwassers, überflutete Gebiete schützen und entlasten können. Nötig ist so ein Retentionsraum auch im Kölner Norden, der im Falle eines Extremhochwassers überflutet werden könnte. 2014 hat die StEB Köln bei der Bezirksregierung Köln daher den Antrag auf Planfeststellung für den Retentionsraum Worringen eingereicht.

Köln hat die ersten beiden Hochwasserwellen des Jahres gut überstanden, fasst die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln heute zusammen. Der Kölner Pegel erreichte 8,78 Meter. Bei einem Wasserstand von 10,70 Meter – wie 1993 und 1995 – ist Köln heute mit festen und mobilen Hochwasserschutzanlagen, geschützt. Doch bei einem Wasserstand von über 11,90 Metern Kölner Pegel, droht im Kölner Norden eine unkontrollierte Überströmung der Hochwasserschutzanlagen. Wohn- und Industriegebiete wären dann bedroht. Durch den Einsatz des Retentionsraums könne der Wasserstand um bis zu 17 Zentimeter gesenkt werden. Die Flutung führe auch zu einem Zeitgewinn von bis zu 14 Stunden. Diese Zeitspanne kann für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen genutzt werden.

Der Retentionsraum Köln-Worringen soll bei prognostizierten Wasserständen über 11,90 Meter zum Einsatz kommen, um den Scheitel eines solchen Extremhochwassers um bis zu 17 Zentimeter zu senken und somit eine Überflutung der Hochwasserschutzanlagen im Kölner Norden zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern, erklärt die StEB. Auf einer Fläche von rund 670 Hektar können 30 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zwischengespeichert werden.

Einige Planänderungen bei Planfeststellung Retentionsraum Worringen

Im April 2014 habe die StEB Köln bei der Bezirksregierung Köln, den Antrag auf Planfeststellung für den Retentionsraum Worringen eingereicht. Aus dem anschließenden formellen Beteiligungsverfahren, haben sich einige Planänderungen ergeben, informiert die StEB. Die StEB Köln arbeiten derzeit an der Überarbeitung der Planunterlagen und beabsichtigen, den Antrag auf Planänderung bei der Bezirksregierung bis spätesten Ende April zu stellen.

Dann gehe das Verfahren in die nächste Runde. Es wird für die Inhalte der Planänderung eine zweite Offenlage, also Beteiligung aller Bürger und Träger öffentlicher Belange geben, sagt die StEB. Diese zweite Offenlage könne dann im zweiten Quartal stattfinden. Hieran schließe sich wiederum eine Einspruchsfrist von sechs Wochen an. Bei günstigem Verlauf sei dann mit einem Erörterungstermin zum Jahresende und einem Planfeststellungsbeschluss im ersten Halbjahr 2019 zu rechnen.

Autor: ib