Köln | Sie sind im Trend und werden etwa auf der Venloer Straße in Ehrenfeld an Tischen angeboten: „Fidget Spinner“. Es ist ein Spielgerät dessen Bezeichnung aus dem Englischen stammt und „Unruhe oder zappeln“ bedeutet. Die Bezirksregierung Köln warnt vor fehlerhaften Importen aus China und berichtet von tausenden Spielgeräten, die am Flughafen Köln Bonn aus dem Verkehr gezogen werden.

Die kleinen Spielgeräte drehen sich und rotieren um ihre Mitte. Die Bezirksregierung meldet, dass in der letzten Maiwoche knapp 500.000 „Fidget Spinner“ für den Import angemeldet wurden. Allerdings wurden viele von ihnen zurück nach China geschickt oder vernichtet.

Die Bezirksregierung ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde und überprüft die Meldungen durch die Zollbehörde. Die Bezirksregierung: „Wir überprüfen, ob die Spinner als Spielzeug sicher und die Vorschriften hinsichtlich der Kennzeichnung, Testberichte und Prüfnachweise sowie der Konformitätserklärung erfüllt sind. Der Zoll wird über das Ergebnis informiert und lehnt den Import ab, wenn Mängel festgestellt wurden.“

Oftmals stimme die technische Qualität nicht und die vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorschriften seien nicht eingehalten. Zudem fehlten bei den Importen häufig die Konformitätserklärungen und Prüfberichte, die für die Spielzeuge Pflicht seien. Einige Importeure fälschten diese, so der Vorwurf der Behörde.

Wer „Fidget Spinner“ erwirbt, sollte sich, so die Bezirksregierung Köln auf die richtige Kennzeichnung zu achten:

1. das CE-Kennzeichen;
2. die vollständige Anschrift des Importeurs (Sitz muss in der EU sein);
3. dem Warnhinweis „Achtung, nicht geeignet für Kinder unter drei Jahre, wegen verschluckbarer Kleinteile“;
4. einer Artikelnummer.

Diese Daten, so die Experten der Behörde, finden Sie auf der Verpackung oder dem Spinner selbst.

Autor: ag | Fotos: Bezirksregierung Köln
Foto: Fotos der Bezirksregierung Köln, die „Fidget Spinner“ zeigen, die nicht importiert werden dürfen.