Köln | Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) teilte mit, dass ein Eilverfahren eines Anwohners gegen die Stadt Köln wegen des Lärms am Brüsseler mit einem Vergleich endete. Die Stadt Köln übernahm eine Reihe von Verpflichtungen. Unter anderem wird sie jetzt stachelige Sträucher in den Blumenrabatten pflanzen, die den Aufenthalt von Partypeople dort einschränken sollen.

Daneben muss die Stadt die Gastronomie an warmen Tagen intensiv überwachen. Absolute Deadline für die Außengastronomie ist nun 23:30 Uhr, wenn dies gesetzlich möglich ist. Gastronomen müssen in Zukunft Fenster und Türen geschlossen halten. Zudem muss die Stadt einen Ansprechpartner für Probleme benennen.

Autor: Von Redaktion