Köln | aktualisiert „Köln gegen Rechts“ darf am kommenden Samstag, 22. April 2017, nun doch auf dem Kölner Heumarkt eine Kundgebung durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit dem heutigen Beschluss entschieden. Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies hatte die Kundgebung untersagt.

Die Untersagung der Kundgebung auf dem Heumarkt hat das Verwaltungsgericht Köln für rechtswidrig erachtet. Die Polizei Köln hatte die Kundgebung untersagt und als Alternativstandort Am Malzbüchel vorgeschlagen. Der Alternativstandort Am Malzbüchel stellt jedoch eine deutliche Benachteiligung von „Köln gegen Rechts“ dar, urteilte das Gericht. Schließlich könnten sich auf dem Heumarkt rund 10.000 Personen in Hör- und Sichtweite des Maritim versammeln, Am Malzbüchel lediglich etwa 1.500 Personen. Es sei nicht erkennbar, dass etwa eine zeitlich gestaffelte Nutzung des Heumarkts – wie man sie anfangs ins Auge gefasst habe – zu nicht beherrschbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führe, zumal es sich um von der Zielsetzung her gleichgerichtete Versammlungen handele. Allerdings müssten die von der Polizei für erforderlich gehaltenen Auflagen insbesondere  zum zeitlichen Ablauf befolgt werden, so das Gericht. Das bedeutet für alle Protestwilligen, dass es noch zu Zeitänderungen der geplanten Veranstaltungen [Eine vorläufige Übersicht der Gegen-Proteste finden Sie hier] kommen kann.

Ausschlaggebend für die Untersagung der Kundgebung war, dass auch das Bündnis „Köln stellt sich quer“ für den kommenden Samstag, 22. April 2017, eine Kundgebung auf dem Heumarkt angemeldet hatte. Beide Bündnisses wollen damit gegen den geplanten Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) im Maritim protestieren. Auf eine gemeinsame Veranstaltung konnten sich die Bündnisse nicht einigen. Da die Polizei Köln mehr Besucher für die Veranstaltung „Köln stellt sich quer“ erwartet, wurde dieser Kundgebung der Zuschlag gegeben. „Köln gegen Rechts“ sollte auf den Platz Am Malzbüchel ausweichen. Zwei aufeinanderfolgende Veranstaltungen seien laut Polizei nicht durchführbar, weil es zu gegenläufigen Personenströmen kommen könne.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

„Köln gegen Rechts“ will gemeinsame Veranstaltung

Reiner Krause, Sprecher von „Köln gegen Rechts“, erklärte zum Urteil: „Wir rufen „Köln stellt sich quer“ jetzt noch einmal dazu auf, den Ablauf der Proteste gemeinsam zu organisieren, und sich nicht weiter vor den parteipolitischen Karren der SPD spannen zu lassen. In den letzten Jahren haben wir große und kraftvolle Mobilisierungen auf die Beine gestellt, weil wir gemeinsam und abgesprochen agiert haben. Viele Menschen in dieser Stadt haben das in den letzten Wochen zu Recht von den Bündnissen gefordert. Wir sind dazu nach wie vor bereit.“

Autor: Cornelia Ott