Gießen | Vor dem Hintergrund des Prozesses gegen eine Allgemeinmedizinerin ist eine neue Debatte über die Rechtsgrundlage für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland entfacht. Etliche Frauenärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen haben sich mit der Ärztin solidarisiert, die sich am Freitag vor dem Gießener Gericht wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch verantworten muss. Die Gynäkologin Edith Beckmann sagte der Tageszeitung „Neues Deutschland“ (Freitagsausgabe), der Prozess sei „Anlass für eine Gesetzesänderung“.

„Ich muss sagen, was ich alles mache. Und auch Beratungsstellen wie `Pro Familia` und Co. Frauen, die diese Hilfe brauchen, einen Schwangerschaftsabbruch, die müssen auch wissen, wo kriege ich denn überhaupt einen“, so Beckmann.

Des Weiteren kritisiert Beckmann den Paragrafen 218, da dieser „Frauen erst mal kriminalisiert“. Rechtsanwälte der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Demokratischen Juristinnen und Juristen sowie der Verein Republikanischer Anwältinnen und Anwälte sprechen sich für die Streichung des Paragrafen 219a aus, der Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften verbietet.

Autor: dts