Köln | Ab dem 1. Juli 2014 tritt die dritte und letzte Stufe des Luftreinhalteplans für die Stadt Köln in Kraft. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) in der Kölner Umweltzone fahren.

Betroffen von dem Fahrverbot sind neben Autos ohne oder mit roter nun auch solche mit gelber Umweltplakette. Während die Stadt Köln für Fahrzeuge mit keiner oder roter Plakette auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, sollen Pkw und Lkw mit gelber Plakette weiterhin in der Umweltzone fahren dürfen, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde und, so die Stadt Köln „es nachweislich technisch nicht so nachgerüstet werden kann, dass es eine grüne Umweltplakette bekommt.“

Die Nichtnachrüstbarkeit müsse, so die Stadt, der Fahrer durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen, die er bei Fahrten in der Umweltzone mitzuführen und beim Parken hinter der Windschutzscheibe auszulegen habe. In Nordrhein-Westfalen stelle nur der TÜV derartige Bescheinigungen aus.

Autor: dd
Foto: Ab 1. Juli Pflicht für Fahrten innerhalb der Kölner Umweltzone: die grüne Umweltplakette