München | Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer und Reisende auf Neuerungen in den Bereichen Recht und Versicherungen einstellen. Die Reform des Punktesystems folgt dann im Februar 2014. Hier die Änderungen im Überblick:

Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig.

Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer.

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert, jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.

Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können.

Fernbusse werden künftig zwischen allen deutschen Städten verkehren können und so das Fernverkehr-Monopol der Deutschen Bahn beenden.

Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft. In Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals Umweltzonen installiert.

Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt fallen jetzt auch dann unter die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.

Österreich: Die österreichische Regierung plant laut ÖAMTC ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte.

Frankreich: Ab Januar ist reflektierende Kleidung für Motorradfahrer verpflichtend. Ab März müssen Autofahrer ohne gültigen Alkotester im Fahrzeug mit einem Bußgeld von 13 Euro rechnen.       

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) rät Autofahrern im kommenden Jahr Aufbauseminare zum Punkteabbau zu nutzen, da dies ab 2014 nicht mehr möglich sein wird.

Autor: dd | Q: ADAC