Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen fordert zum morgigen Start des Nichtraucherschutzgesetzes in der Gastronomie eine einheitliche Umsetzung des Rauchverbots in NRW. „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass das Rauchverbot und seine Ausnahmetatbestände unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt werden sollen. Das führt in der Branche zu massiver Unsicherheit“, unterstreicht Olaf Offers, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.

Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt das Nichtraucherschutzgesetz, das aus der Verbindung eines grundsätzlichen Rauchverbots und verschiedenen Ausnahmetatbeständen der Realität in der Branche Rechnung trägt. Zu Orten, wo das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt sein wird, gehören unter anderem Festzelte, Raucherräume und Raucherclubs. „Der Gastronom, der diese gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände in seinem Betrieb umsetzt, umgeht nicht wie verschiedentlich dargestellt das Gesetz, sondern nutzt die vom Gesetzgeber gegebenen legalen Möglichkeiten“, so der Präsident. Der DEHOGA NRW hat deshalb seinen Kneipenwirten unter anderem zur Gründung eines Raucherclubs Hilfestellungen gegeben, damit diese ihre Existenz auch in Zukunft sichern können.

Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli hofft der DEHOGA an Rhein und Ruhr auf eine faire Auslegung des Nichtraucherschutzgesetzes zugunsten der Gastronomie. „Gesetze sind abstrakte Regelungen mit einem gewissen Interpretationsspielraum. Es wäre sehr hilfreich, wenn vor dem Urteil aus Karlsruhe die Klingen nicht unnötig gekreuzt werden müssten“, so Olaf Offers. Das Gastgewerbe hofft auf die sogenannte Spanische Lösung, nach der Einraumbetrieben bis 100qm ein Wahlrecht mit Deklarierungspflicht eingeräumt wird. „Dann müssten wir bestimmte Diskussionen zu geschlossenen Gesellschaften und Raucherclubs nicht mehr führen“, so der Präsident abschließend.

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