Köln | Der AfD-Politiker Björn Höcke hat gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geklagt. Er wollte dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Aussage „Der Flügel der AfD wird immer extremistischer“, untersagen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Antrag des Politikers am Donnerstag ab.

Im Januar 2019 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ der AfD als Verdachtsfall eingestuft. In einem Interview mit dem „Spiegel“ hatte der BfV-Präsident Thomas Haldenwang dann die von Höcke reklamierte Aussage getätigt. Zuvor beschrieb er den AfD-Politiker Andreas Kalbitz als führenden Kopf des sogenannten „Flügels“ der AfD und erläuterte die Einschätzung des BfV: „Wir sehen nichts, was uns von dieser Einschätzung abbringen würde, im Gegenteil: Der ‚Flügel‘ wird immer extremistischer.“ Zuvor hatte Haldenwang klargestellt, explizit keine Aussagen über Björn Höcke zu tätigen, um die anstehenden Landtagswahlen nicht zu beeinflussen.

Aus dem Antrag von Björn Höcke gehe hervor, dass er durch die Aussage Haldenwangs seine Chancen bei der Landtagswahl in Thüringen am kommenden Sonntag beeinträchtigt sehe. Das Gericht lehnte den Antrag ab, dem Bundesamt für Verfassungsschutz diese Äußerung zu untersagen.

Der Antrag sei bereits unzulässig, da die angefochtene Äußerung Haldenwangs auf den „Flügel“ der AfD bezogen sei und nicht auf den Antragsteller persönlich, so die Begründung des Verwaltungsgerichts. Dies ergebe sich aus der Aussage von Haldenwang, sich vor der Landtagswahl nicht zu Björn Höcke äußern zu wollen. Zudem würden vom Bundesamt vorgelegte Auszüge aus Reden von Vertretern dieses „Flügels“ die Aussage von Haldenwang rechtfertigen.

Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet.

Urteil des Verwaltungsgericht Köln – Aktenzeichen 13 L 2217/19

Autor: Sean Magin