Die Fotomontage zeigt Archivbilder von Marco Buschmann, Katja Meyer und Herbert Reul. | Fotos: vis dts nachrichtenagentur

Köln/Berlin | Nach dem Urteil des OVG NRW in Münster zur AfD werden die Stimmen und Forderungen nach einem Verbotsverfahren für die AfD immer lauter. Heute Abend wird dieses Verbot auch von einer Demonstration in Köln gefordert. Teile der Politik dämpfen die Erwartungen daran, wieder andere bekräftigen die Forderung. Die aktuelle Debatte am Tag des Urteils von Münster bei report-K zusammengefasst.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag eine Klage der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und bestätigte das Urteil aus der Vorinstanz.

Buschmann dämpft Hoffnungen auf AfD-Verbotsverfahren

Nach dem AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster warnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor falschen Hoffnungen auf ein AfD-Verbotsverfahren. Die Entscheidung ebne „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).

„Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre.“ Am wichtigsten und überzeugendsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven. „Das sollte der Anspruch der seriösen Demokraten bleiben.“

Buschmann begrüßte das Urteil in der Sache: „Unser demokratischer Rechtsstaat ist kein stehendes Ziel, das von Extremisten wund geschossen werden kann. Stattdessen verfügt er über die rechtlichen Instrumente, sich vor denjenigen Parteien zu schützen, die die Wertentscheidungen unserer Verfassung mindestens in Teilen ablehnen.“

Der frühere Hamburger Justizsenator und Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen, fordert unterdessen nach dem Urteil des OVG, einen AfD-Verbotsantrag gründlich zu prüfen. „Das Urteil ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Materialsammlung, die es für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags braucht“, sagte Steffen dem Nachrichtenportal T-Online.

Der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), bezeichnete die AfD derweil als „unwählbar“. Das OVG habe noch einmal bestätigt, dass sie als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, sagte er dem „Tagesspiegel“. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis sie bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft sei, „denn sie radikalisiert sich immer weiter“. Castellucci kritisierte mit Blick auf die AfD: „Sie steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.“ Sie sei für Demokraten und Deutschland „unwählbar“.

Reul warnt vor rein gerichtlicher Auseinandersetzung mit AfD

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hat anlässlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD als rechtsextremer Verdachtsfall vor einer rein juristischen Auseinandersetzung mit dieser Partei gewarnt. „Wir müssen uns mit der AfD vor allem weiter politisch auseinandersetzen und uns fragen, warum wählen Menschen diese Partei“, sagte der CDU-Minister der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgaben).

Zugleich hob er die Bedeutung der Entscheidung in Münster hervor. „Das ist ein guter Tag für die Demokratie, ein guter Tag für unsere freiheitliche Gesellschaft. Der Verfassungsschutz ist kein politisches Instrument, seine Bewertungen sind gerichtlich überprüfbar und das ist auch gut so.“

Sachsens Justizministerin will „Taskforce“ für AfD-Verbotsverfahren

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) fordert die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung der Partei als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz bestätigt hat. Das Urteil stärke unsere wehrhafte Demokratie, sagte die Grünen-Politikerin dem „Tagesspiegel“.

Nun müsse die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen. Meier sprach sich dafür aus, dass die Innenministerkonferenz eine „Taskforce“ beauftragt, – wie beim NPD-Verbotsverfahren – Material für einen möglichen Verbotsantrag zu sammeln.

Anschließend solle diese „Taskforce“ in einem Gutachten die Erfolgsaussichten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bewerten. „Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen“, so Maier.

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| Mit Material von dts nachrichtenagentur |