Die historischen Gebäude der KHD in Köln Mülheim in der Deutz-Mülheimer Straße

Köln | Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem städtischen Beigeordneten Markus Greitemann am 5. März 2024 eine deutliche Abfuhr erteilt. Das Land NRW will die landeseigenen Grundstücke und die von NRW.Urban im Otto-Langen-Quartier nicht an die Stadt Köln verkaufen. Der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier spricht von einem Affront. Und es gibt Irritationen wegen des Zeitverlaufs des Schriftverkehrs.

Der Kölner Stadtentwicklungsausschuss gab in seiner Sitzung am 1. Februar 2024 grünes Licht für die Avancen, die Greitemann dem Land machte, um die Grundstücke zu erwerben. Damit legte die Kommunalpolitik Anfang Februar den Rahmen fest in dem Greitemann handeln konnte. Dessen Schreiben an die NRW Bauministerin Ina Scharrenbach datiert allerdings auf den 29. Januar 2024, wo er dieser das Ansinnen der Stadt für den Erwerb der Grundstücke unterbreitet. Also drei Tage vor dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss. Diese zeitliche Diskrepanz ist mindestens erklärungsbedürftig.

Greitemann schreibt langen Brief an die Ministerin

Greitemann schreibt am 29. Januar an Scharrenbach einen langen Brief über die Bedeutung der Immobilie und die mögliche Entwicklung der Grundstücke im Otto-Langen Quartier in Köln-Mülheim. Deutlich macht er den kulturhistorischen Wert des Areals und dass die Kommune hier bei der Weiterentwicklung eine besondere Rolle spielen sollte. Die Stadt hatte dazu bereits das Schlüsselgrundstück der ehemaligen KHD Hauptverwaltung erworben. Dazu nutzte die Stadt Köln ihr Vorkaufsrecht. In dem Schreiben an Scharrenbach merkt Greitemann an, dass es in Köln einen breiten politischen Wunsch gebe, die Grundstücke des Landes und von NRW.Urban direkt zu erwerben. Dies sei auch durch die neuen haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes, die 2024 in Kraft traten, bekräftigt worden, so der Kölner Baudezernent.

Greitemann schreibt: „Diese ermöglichen es nun, eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Areals im Sinne kommunaler Zwecke in Verbindung mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu entwickeln. Die konkreten Nutzungen und deren Umfang wären dann im weiteren Verfahren gemäß den Vorgaben des Landeshaushaltsgesetztes zu konkretisieren und mit dem Land NRW abzustimmen. Daher wende ich mich erneut an Sie zum Austausch über die landeseigenen, von NRW.URBAN gehaltenen, Grundstücke im Otto-Langen-Quartier und einen möglichen Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln. Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns nun vor dem Hintergrund der geänderten Gesetzeslage gelänge, einen gemeinsamen Weg für einen Direkterwerb der Flächen im Eigentum von NRW.URBAN im Otto-Langen-Quartier für eine gemeinwohlorientierte und an alle Bevölkerungsschichten adressierende Neuentwicklung des bedeutenden historischen Industriestandorts zu einem gemischten Quartier zu ermöglichen.“

CDU Bauministerin lehnt kurz und bündig ab

NRW Bauministerin Scharrenbach lehnt dieses Ansinnen Greitemanns in ihrem Schreiben vom 5. März 2024 kurz, knapp sowie klar und deutlich ab: Ein Direktverkauf des Otto-Langen-Quartiers komme nicht in Betracht. Am grundsätzlichen Sachverhalt habe sich nichts geändert. Dann erklärt Scharrenbach dem Kölner Dezernenten ihre Sicht auf die Rechtslage. Die habe sich durch die Änderung des im NRW Haushaltsgesetz 2024 vorgenommene Änderung des Paragrafen 15, Absatz 3 Nummer 1 a HHG nicht geändert. Diese Änderung erlaube eine Kombination aus öffentlich-gefördertem Wohnraum und kommunaler Nutzung, etwa durch eine Kindertagesstätte. Die Stadt Köln will aber weiter auch Gewerbeflächen auf dem Areal entwickeln und dieses Ansinnen stehe der Zweckbestimmung im Wege. Der Brief der Ministerin ist kurz und bündig. Der Brief sendet zudem kein Signal an die Stadt Köln, dass es aus Sicht des NRW Bauministeriums eine Verhandlungsoption gebe.

Das sagt der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier

Die Initiatoren des Initiativkreises Otto-Langen-Quartier folgen der rechtlichen Einschätzung aus dem NRW Bauministerium nicht. Denn die Verwaltungsvorschrift sei nicht so eng gestrickt, wie es die Ministerin jetzt auslege. Gemeint sind die Regelungen des § 15 Abs. 3 HHG. Der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier ist der Ansicht, dass Mischnutzungen möglich sind, da die Verfahrenserleichterung die Formulierung findet, dass im Wesentlichen der öffentlich geförderte Wohnungsbau unterstützt werden solle. Dort steht nicht das Wort „ausschließlich“, wie es jetzt Scharrenbach interpretiert. Auch der kommunale Zweck wird in der Verwaltungsvorschrift weiter gefasst, als es die Ministerin jetzt auslegt, denn dort sind neben den Pflichtaufgaben auch die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommune erfasst.

Der Initiativkreis folgert daraus, dass das landeseigene Grundstück wenn es von der Stadt Köln erworben werden könnte durchaus im Zuge des Erbbaurechts an Vorhabenträger für sozialen Wohnungsbau wie Genossenschaften, Träger von Bildungseinrichtungen oder Träger von kulturellen Institutionen vergeben werden könne und sogar an Handwerksbetriebe, da die Kommune ja Eigentümerin des Grundstücks bleibe. Der Initiativkreis kommt zu dem Schluss, dass die strikte Ablehnung der NRW Bauministerin sich nicht aus den Vorschriften ergebe, wie das Ministerium argumentiere.

Die Aktiven stellen allerdings auch Versäumnisse auf Seiten des Rates und der Verwaltung der Stadt Köln fest. So hätten es diese versäumt im laufenden B-Planverfahren die gemeinwohlorientierten Nutzungen eindeutig zu definieren. So ziele die am 1. Februar 2024 vertagte Beschlussvorlage (3320/2023) weiter auf den Verkauf an einen privaten Großinvestor im Rahmen eines Bieterverfahrens. Und Greitemann habe es in seinem Schreiben an das Ministerium versäumt zum gemeinwohlorientierten Nutzungskonzept konkrete Angaben zu machen.

Die Initiatoren des Initiativkreises Otto-Langen-Quartier sprechen von einem Affront der Ministerin gegenüber der Stadt Köln, das diese Verhandlungen ablehne. Die Ministerin scheint dem Kölner Planungsdezernat gar die Absicht zu unterstellen, dass dieses gar nicht ernsthaft verhandeln wolle. So gibt es eine Vereinbarung aus dem Jahr 2021 zwischen Stadt und Bauministerium, die das Bieterverfahren vorsieht. Der Kölner Stadtentwicklungsausschuss hat davon seit dem 17. Juni 2021 Kenntnis und hat dieser Vereinbarung nie widersprochen.

Wie kann es weitergehen

Die NGO spricht von einer starken Position der Stadt Köln, da nur sie Planungsrecht schaffen könne. Sie fordert von allen Beteiligten in Verhandlungen für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung einzutreten. Und die Stadt soll eine Projektgesellschaft für die Entwicklung gründen oder die bestehende „Moderne Stadt“ nutzen. So will der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier erreichen, dass auf dem Otto-Langen-Quartier ein hoher Anteil an sozial gefördertem Wohnraum entsteht und das Areal zu einem gemeinwohlorientierten gemischten und urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen werde.