Auch auf "Fanpages" für Ministerien solle "angesichts begründeter rechtlicher Zweifel" verzichtet werden. Ob ein Abgeordneter eine "Fanpage" unterhalte, sei seine persönliche Entscheidung, so Aigner. Die Grundproblematik sei allerdings dieselbe. Sie selbst sei vor einem Jahr bei Facebook ausgetreten. Ihr Ministerium unterhalte "konsequenterweise" weder eine "Fanpage", noch verwende es den "Gefällt mir"-Button. Sowohl Regierungsressorts als auch Parlamentarier sollten mit "gutem Beispiel vorangehen und dem Schutz persönlicher Daten einen hohen Stellenwert einräumen". Facebook habe sich an deutsches und europäisches Recht zu halten, so Aigner. Hintergrund: Datenschützer halten die Verwendung von Facebook-"Fanpages" und des "Gefällt mir"- Buttons für einen Verstoß gegen deutsches und europäisches Recht.

[dts]